16.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Vollkasko
Auch bei der Geltendmachung eines Kaskoschadens gilt: Will der Versicherungsnehmer (VN), dessen Fahrzeug einen Vorschaden erlitten hat, aus einem neuen Versicherungsfall Rechte für sich beanspruchen, muss er darlegen und beweisen, dass der gesamte Schaden, dessen Ersatz er jetzt beansprucht, auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist. So sieht es das AG Mönchengladbach-Rheydt.
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12.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Abtretung
Auch das AG Stuttgart sieht in den üblichen Abtretungsformularen keine unzumutbare Benachteiligung des Geschädigten im Sinne des § 307 BGB, die zur Unwirksamkeit der Abtretung führen würde. Denn Zahlungen des Versicherers müssen auf die Werklohnforderung der Werkstatt/des Sachverständigen angerechnet werden.
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11.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Reparaturkosten
Die schlichte, auf nichts gestützte Behauptung des gegnerischen Versicherers, zur Reparaturrechnung gebe es eine verheimlichte Rabattvereinbarung, ist eine Behauptung ins Blaue hinein. Der muss ein Gericht nicht nachgehen. Da sind sich das AG Frankfurt und das AG Köln einig.
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10.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Anwaltskosten
Wie so viele Gerichte zuvor sind das AG Melsungen, das AG Wiesbaden und das AG Bad Neustadt a. d. Saale der Ansicht, dass auch Firmenkunden mit Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten haben.
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09.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Sachverständigenhonorar
Jedenfalls dann, wenn für die ordnungsgemäße Begutachtung eine Hebebühne benötigt wird, darf der Geschädigte den Sachverständigen in die Werkstatt kommen lassen. Das gilt selbst, wenn sein Fahrzeug fahrfähig und verkehrssicher ist. Die Auswahl eines Schadengutachters aus ca. 25 km Entfernung verstößt ebenfalls nicht gegen die Schadenminderungspflicht, entschied das AG Nürnberg.
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08.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Reparaturkosten
Vielfach hat UE bereits darüber berichtet, dass sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen darf und den Auftrag erteilen darf, gemäß Gutachten zu reparieren. Folglich geht das Gezerre um einzelne Rechnungspositionen bei schadenrechtlich richtiger Betrachtungsweise am Thema vorbei. Ein Gericht nach dem anderen findet auf den Weg der Tugend zurück und erkennt, dass die langwierigen und teuren Beweisaufnahmen schlichtweg überflüssig sind.
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05.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Nimmt der Haftpflichtversicherer innerhalb von vier Wochen nicht zum geltend gemachten Schadenersatzanspruch Stellung, sondern beauftragt drei Wochen nach der Schadenanmeldung lediglich einen (Gegen-)Schadengutachter, hat er Anlass zur Klage gegeben. Erkennt der Versicherer auf Klagezustellung hin den Anspruch an, kann er sich nicht darauf berufen, mit der Klage überfallen worden zu sein, entschied das LG Potsdam.
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04.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Ist der Geschädigte aus eigenen Mitteln zur Schadenbeseitigung (hier: Ersatzbeschaffung) nicht in der Lage und hat er das dem Versicherer im Sinne der Warnpflicht nach § 254 Abs. 2 BGB mitgeteilt, müssen ihm auch die Mietwagenkosten für 88 bzw. 122 Tage erstattet werden. Das ergibt sich aus zwei Entscheidungen des LG Aachen. Die eine davon war sogar in der Berufung beim OLG Köln und hat den Segen der OLG-Richter erhalten.
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03.08.2016 · Fachbeitrag aus UE · Abschleppkosten
Bei Haftpflichtschäden sind die Kosten für das Abschleppen bis zur Heimatwerkstatt grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten. Das gilt auch, wenn sich der Schaden später in der Werkstatt als wirtschaftlicher Totalschaden herausstellt, der Geschädigte dies aber vorher nicht erkennen konnte. So urteilte das AG Ingolstadt in einem Fall, in dem es um eine Strecke von etwa 100 km und Abschleppkosten in Höhe von 549,78 Euro ging.
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03.08.2016 ·
Download aus UE · Downloads · Abschleppunternehmer
Der Textbaustein verschafft Ihnen die Argumente, warum der Versicherer die Abschleppkosten erstatten muss, für drei Sachverhaltsvarianten: 1. Die Heimatwerkstatt holt das Fahrzeug am entfernten Unfallort ab. 2. Abschleppen direkt von der Unfallstelle zur Heimatwerkstatt. 3. Zwischen Unfallort und Reparaturort liegt ein deutliches Preisgefälle.
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