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  • · Nachricht · Mietwagen

    Hessische Gerichte tendieren bei Mietwagenkosten zu Schwacke

    | Der 1. Senat des OLG Frankfurt am Main hat die Anwendbarkeit des Fraunhofer-Marktpreisspiegels und des Mittelwerts aus Schwacke und Fraunhofer vehement verneint (siehe UE 11/2016, Seite 10 ). Gleiches gilt für die 16. (Berufungs-)Kammer am LG Frankfurt am Main (UE 1/2017, Seite 4). Zwar ist der 4. Senat des OLG Frankfurt am Main anderer Auffassung, aber die Linie des 1. Senats setzt sich überwiegend durch. |

     

    Viele Versicherer haben ihren Sitz in hessischen Städten. Es muss ja nicht am Unfallort geklagt werden, es geht auch am Sitz des Versicherers. Daher werden wir Sie weiterhin mit Nachrichten aus dem Hessenland versorgen:

    • Die Abteilungen 30 und 31 des AG Frankfurt am Main stützten ihre Mietwagenkosten-Erstattungsrechtsprechung auf den Schwacke-Mietpreisspiegel (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2017, Az. 30 C 2708/16, Abruf-Nr. 192173; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2017, Az. 31 C 277/16 [17], Abruf-Nr. 192169).