11.09.2020 · Nachricht aus UE · Probefahrt
Nach dem Austausch einer Tür sind die Kosten einer Probefahrt zum Abprüfen der Windgeräusche vom gegnerischen Versicherer zu erstatten (AG Nördlingen, Urteil vom 21.07.2020, Az. 2 C 129/20, Abruf-Nr. 217707 , eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Klaus Eickelpasch, Gundelfingen).
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27.08.2020 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Mit den Folgen einer Fehleinschätzung eines beim Versicherer angestellten Sachverständigen, die zu einem Folgeschaden geführt hat, beschäftigt sich der BGH – mit sehr unangenehmen Folgen für den Sachverständigen.
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27.08.2020 · Fachbeitrag aus UE · Gutachten/Schadenabwicklung
Ein Urteil des AG Bremen beleuchtet ein immer wieder auftauchendes Problem von allen Seiten und gibt Gelegenheit, die Frage fehlerhafter Gutachten und der Kostenerstattung für das Gutachten einmal gründlich zu beleuchten. Im Bremer Fall wollte der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer wegen Ungereimtheiten im Gutachten nicht nur die Kosten für das Gutachten nicht erstatten. Er wollte auch vom sonstigen Schadenersatzanspruch noch die Kosten, die ihm für ein Gegengutachten entstanden ...
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27.08.2020 · Nachricht aus UE · Kasko
Nimmt das Fahrzeug beim zu schnellen Überfahren einer der Verlangsamung dienenden Schwelle Schaden, muss die Vollkasko nicht dafür eintreten. So entschied – u. E. nicht überzeugend – das OLG Stuttgart.
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27.08.2020 · Fachbeitrag aus UE · Reparaturkosten
In der Reparaturrechnung sind Ersatzteilpreisaufschläge enthalten. Der gegnerische Haftpflichtversicherer erstattet die Aufschläge nicht. Die Werkstatt, die aus abgetretenem Recht vorgeht, weist den Versicherer auf die BGH-Rechtsprechung hin, wonach die UPE-Aufschläge von der Preisfestsetzungsautonomie umfasst sind. Und der Versicherer antwortet:
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27.08.2020 · Nachricht aus UE · Restwert
Das AG Lübeck hat mit einem Hinweisbeschluss klar Stellung bezogen: Ein vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zeitgerecht vor Verkauf des Unfallfahrzeugs präsentiertes Restwert-Überangebot aus Litauen muss der Geschädigte jedenfalls unter den Umständen des Falles nicht annehmen.
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27.08.2020 · Nachricht aus UE · Schadenabwicklung
Auch das AG Meppen kommt zum Ergebnis, dass bei einem beschädigten Kindersitz kein Neu-für-alt-Abzug vorgenommen werden darf. Denn dann müsste der Geschädigte einen gebrauchten Kindersitz erwerben. Das ist wegen des Risikos äußerlich nicht erkennbarer Vorschäden am potenziellen Kaufobjekt nicht zumutbar.
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