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  • 29.04.2021 · Nachricht · Ausfallschaden

    Reparatur oder Ersatz: Eine Woche Überlegungszeit akzeptabel

    | Für die Abwägung des Geschädigten, ob das unfallbeschädigte Fahrzeug repariert werden soll oder ob die Totalschadenberechnung vorzuziehen ist, hält das AG Ludwigsburg fünf Tage Überlegungszeit für nachvollziehbar und das AG Leonberg sogar sieben Tage für angemessen. |