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  • · Fachbeitrag · Restwert

    BGH hat über die Restwertfrage aktuell entschieden

    | Seit der unseligen Entscheidung des 13. Senats des OLG Köln tobt in den Instanzen eine Schlacht um die Restwertfrage. Kurz vor Redaktionsschluss erreichte UE die Information, dass der BGH entschieden hat: Der Geschädigte kann verkaufen, ohne das Schadengutachten zuvor dem Versicherer vorzulegen (Haftpflicht!). Das Urteil vom 27.09.2016 (Az. VI ZR 673/15 ) ist noch nicht veröffentlicht, die Information ist jedoch sicher. Bis das Urteil veröffentlicht ist, kommt es noch auf die Instanzurteile an. |

     

    Keine Pflicht des Geschädigten, dem Versicherer vor dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs zum gutachterlich festgestellten Restwert die Gelegenheit zum Überbieten zu geben, sehen