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  • 19.01.2016 · Checklisten · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung

    Rechtsprechungsübersicht: Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf?

    Der Geschädigte darf das verunfallte Fahrzeug im Haftpflichtschadenfall zum im Schadengutachten geschätzten Restwert verkaufen, ohne den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zuvor zu kontaktieren. Das ist die BGH-Meinung, der die deutschen Gerichte auf breiter Front folgen. Doch immer wieder sorgen „Ausreißer“ für Verunsicherung. Erfahren Sie, wer dem BGH folgt und keine Vorlage verlangt und welche Gerichte dem BGH die Gefolgschaft verweigern.