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  • · Nachricht · Probefahrt

    Probefahrtkosten zur Windgeräusche-Prüfung erstattungsfähig

    | Nach dem Austausch einer Tür sind die Kosten einer Probefahrt zum Abprüfen der Windgeräusche vom gegnerischen Versicherer zu erstatten (AG Nördlingen, Urteil vom 21.07.2020, Az. 2 C 129/20, Abruf-Nr. 217707 , eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Klaus Eickelpasch, Gundelfingen). |

     

    Genauso sieht es das AG Dresden: „Wenn eine Probefahrt nach der Reparatur erforderlich ist, um zu überprüfen, ob die Reparatur erfolgreich war und nach dem Gutachten eine Kontrolle in Bezug auf Geräusche, Fahrverhalten und Funktion der Assistenzsysteme stattzufinden hat, sind die Kosten dafür zu erstatten.“ (AG Dresden, Urteil vom 02.07.2020, Az. 101 C 1516/20, Abruf-Nr. 217706, eingesandt von Sachverständiger Danny Pretzsch, Dresden).

     

    PRAXISTIPP | Immer wieder behaupten Versicherer, bei einer Karosseriereparatur gebe es keinen nachvollziehbaren Anlass für eine Probefahrt. Auch diese Urteile zeigen, dass das nicht richtig ist. Weitere Urteile, die sich für eine Erstattung der Probefahrtkosten aussprechen, finden Sie in der aktualisierten Sonderausgabe „Schadenpositionen von A-Z im Haftpflichtschadenfall“ auf ue.iww.de → Abruf-Nr. 44953669.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 2 | ID 46846899