Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial Januar 2020

    Wissen ist Macht ‒ das gilt auch für 2020

    | Wieder ist ein Jahr vergangen, und zwar das vierzehnte volle Jahr, seit es die Unfallregulierung effektiv gibt. |

     

    Was hat das Jahr 2019 gebracht? Der BGH hat neue Regeln aufgestellt, nach denen nun gespielt werden muss:

     

    • Die Aktivseite hat zu schlucken, dass nun teilweise doch die Restwertbörsen zu aktivieren sind.

     

    • Die Passivseite muss akzeptieren: Bei der Beilackierung kommt es nur auf die hohe Wahrscheinlichkeit an, dass eine Lackierung auf Stoß Abweichungen in der Farbanmutung mit sich bringen wird.

     

    • Und der Vorschadeneinwand führt nicht zum völligen Rechtsverlust des Geschädigten, der als Gebrauchtwagenkäufer nichts zu den einzelnen Reparaturschritten nach einem vor seiner Besitzzeit entstandenen Vorschaden weiß. Das Gericht muss dann Beweisanträgen nachgehen und ggf. jedenfalls einen Mindestschaden schätzen.

     

    So hat der Schadensenat des BGH für beide Seiten neue Herausforderungen gebracht.

     

    Und wieder starten wir gemeinsam in ein neues Jahr. Und wieder stellt sich die spannende Frage, was da kommen wird. Wird der Schadensenat des BGH die Gelegenheit bekommen, die grundsätzliche Frage der fiktiven Abrechnung mit einem Urteil zu klären? Die Richtung ist ja längst ein offenes Buch: Es wird beim Alten bleiben.

     

    Was kommt noch alles? Sicher ist: Es bleibt spannend, Ruhe wird nicht einkehren.

     

    Also fassen wir es gemeinsam an. Wissen ist Macht. Und daran werden wir für Sie als unsere treuen Leser arbeiten.

     

    Auf ein gutes Jahr,

    mit freundlichen Grüßen

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 46297882