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  • · Fachbeitrag · Haftpflichtschäden

    Der Verkehrsgerichtstag und die gebrauchten Ersatzteile: In 2025 genauso wie in 1999

    Die Gebrauchtteilreparatur stand mal wieder auf der Tagesordnung des Verkehrsgerichtstags in Goslar. Angeschoben von Versicherern, die das Thema treiben, sei es aus ökologischer oder auch nur ökonomischer Überzeugung, sei es, weil Berichtspflichten Richtung Brüssel ökologische Themen brauchen, wurde diskutiert. Und das Ergebnis unterscheidet sich inhaltlich in nichts vom Ergebnis aus dem Jahr 1999. Rechtlich ist nichts dagegen einzuwenden. Aber wo sind die Teile? Wo ist die Infrastruktur?

    Qualitätssicherung vorausgesetzt, geht das rechtlich in Ordnung

    Auch UE wird nicht müde, zu betonen: Der Grundsatz des Schadenrechts lautet, dass es hinterher so sein muss, wie es vorher war. Wenn Tür und Kotflügel vorher fünf Jahre alt waren und durch fünf Jahre alte intakte Gebrauchtteile ersetzt werden, ist es hinterher, wie es vorher war. Im Vergleich zu 1999 ist es heute auch möglich, alle ausgebauten Teile mit einem QR-Code zu versehen, der zeigt, aus welchem Fahrzeug (Baujahr, Laufleistung) was ausgebaut wurde.

     

    Und dennoch müssten Versicherer im großen Stil „heute“ auf Restwerterlöse verzichten, um „übermorgen“ davon zu profitieren. Ja, es gibt ein Vorzeigeprojekt insbesondere eines großen Akteurs. Soweit UE das durch Beobachtung beurteilen kann, sieht das aber nicht nach Konsequenz, sondern nach Vorzeigemenge aus.