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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Anspruch auf Mietwagen auch bei weniger als 20 km pro Tag

    | Das LG Rostock liegt auf der Linie des BGH: Fährt der Geschädigte mit dem Mietwagen weniger als 20 km pro Tag, kann der Mietwagenanspruch nicht einfach abgelehnt werden. Es ist zu fragen, warum der Geschädigte den Mietwagen dennoch benötigte. Wenn die Ehefrau erkrankt ist und vorsichtshalber für unvorhergesehene Fahrten zum Arzt ein Fahrzeug verfügbar sein soll, ist das Grund genug (LG Rostock, Urteil vom 5.9.2014, Az. 1 S 257/09; Abruf-Nr. 142973 ). |

     

    Der BGH hat bekanntlich entschieden, dass Krankheitsfälle Grund genug sind, die reine Verfügbarkeit eines Fahrzeugs als erforderlich im schadenrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Urteil vom 5.2.2013, Az. VI ZR 290/11; Abruf-Nr. 130926).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Erstattung der Mietwagenkosten im Ausnahmefall auch bei weniger als 20 km Fahrleistung pro Tag“, UE 5/2013, Seite 12
    • Beitrag „Die Benutzung beweist die Erforderlichkeit des Mietwagens“, UE 11/2014, Seite 6
    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 5 | ID 43005597