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  • 04.05.2009 | Wertminderung

    Wertminderung auch für Polizeiauto

    Wird ein Polizeiauto nach Ende seiner Nutzung rückgerüstet dem Gebrauchtwagenmarkt zugeführt, ist es für die Frage der Wertminderung zu betrachten wie jedes andere Auto auch.  

    Beachten Sie: Der Disput um die Wertminderung an Behördenfahrzeugen ist alt. Früher wurden Behördenautos regelmäßig „bis zum Gehtnichtmehr“ aufgebraucht und anschließend über eine Verwertungsgesellschaft versteigert. Heute sind viele Behörden und öffentliche Einrichtungen auf Leasingkonzepte umgestiegen. Seither werden die Fahrzeuge so ausgerüstet, dass sie rückrüstbar sind. Augenfällig war der Umstieg der Polizei auf die Grundfarbe Silber, weil sich Fahrzeuge dieser Farbe nach Entfernen der grünen oder blauen Teilflächenfolien besser verwerten lassen oder jedenfalls ließen. Auch die Bundeswehr-Pkw sind nicht mehr in „Flecktarn“ lackiert, sondern blau oder dunkelgrau. Am Ende der Nutzungszeit gehen die Autos zurück in den normalen Gebrauchtwagenmarkt.Nur Autos, für die es überhaupt keinen Gebrauchtwagenmarkt gibt (Wasserwerfer, Knacki-Busse etc.) sind anders zu betrachten. Hat man es aber mit einem Fahrzeug zu tun, für das es einen Markt gibt, das aber, aus welchen Gründen auch immer, von der Behörde bis zum bitteren Ende genutzt wird, entsteht die Wertminderung. Es kommt gar nicht darauf an, ob am Ende der Nutzungszeit verkauft wird. Entscheidend ist, dass das Auto nach dem Unfall weniger wert ist, auch wenn es perfekt repariert wurde. Spätestens wenn es bei einem erneuten Unfall zu einem Totalschaden kommt, wird der Schädiger bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts der Auffassung sein, der frühere Unfall müsse aber berücksichtigt werden. Und damit hätte er Recht. (OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.4.2009, Az: 12 W 51/08) (Abruf-Nr. 091369)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 4 | ID 126414