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  • 07.04.2010 | Rechtsdienstleistung

    Widersprüchliches Verhalten des Versicherers zur Abtretung

    Zahlt eine Versicherung aufgrund einer Abtretung einen Teil der Forderung, kann sie sich später im Prozess nicht darauf berufen, die Abtretung sei nichtig. Denn die Nichtigkeit könne sie - wenn sie überhaupt zutreffe - bereits vorgerichtlich erkennen (AG Calw, Urteil vom 11.3.2010, Az: 8 C 875/09; Abruf-Nr. 100976).  

    Beachten Sie: Diese Ansicht ist nicht ganz unumstritten, weil die Wirksamkeit der Abtretung nicht zur Disposition der Beteiligten steht. Und darum hat das Gericht auch über dieses Argument widersprüchlichen Verhaltens hinaus noch ausgeführt, dass die Abtretung wirksam ist. Damit liegt ein weiteres Urteil vor, das die Schärfe der Waffe „Abtretung“ belegt. Wer sich gegen Kürzungen wehren will, kann das notfalls also auch ohne Einschaltung des Kunden tun.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 7 | ID 134763