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  • 01.02.2008 | Haftung

    Zu schnell an Fahrzeugschlange vorbei

    Wer an einer verkehrsbedingt stehenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, muss das vorsichtig tun. Ist er zu schnell und kollidiert mit einem aus der Schlange ausscherenden Fahrzeug, wird die Haftung gequotelt.  

    Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Im Stadtverkehr gab es zwei parallel laufende Linksabbiegerspuren. In der rechten hatte sich der Verkehr zurückgestaut, in der linken standen weit weniger Fahrzeuge. Der eine Unfallbeteiligte näherte sich den Fahrzeugen von hinten auf der rechten Spur und wechselte kurz hinter dem Stauende„ruckartig“ auf die linke. Mit unverminderter Geschwindigkeit fuhr er weiter. Er kollidierte mit einem Fahrzeug, das als (von hinten gezählt) viertes in der Schlange von der rechten in die linke Spur wechselte.  

    Beachten Sie: Im Grundsatz gilt: Wer die Spur wechselt, muss sich vergewissern, dass das gefahrlos möglich ist. Zum Zeitpunkt des Spurwechselentschlusses jedoch war der herannahende Wagen für den Ausscherenden noch nicht wahrzunehmen. Die Folge: Zwei Drittel Haftungsanteil für den zu zügigen Vorbeifahrer. (OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007, Az: 14 U 106/07) (Abruf-Nr. 080293)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 5 | ID 117370