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  • 06.05.2008 | Haftpflicht

    Privathaftpflicht haftet nicht für Falschbetankung

    Betankt jemand ein fremdes Fahrzeug mit falschem Treibstoff, muss dessen Privathaftpflichtversicherung nicht dafür eintreten.  

    Beachten Sie: Eine Privathaftpflichtversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen (diese Einschränkung wird gemeinhin als „Benzinklausel“ bezeichnet, siehe Ausgabe 3/2007, Seite 13). Der Tankvorgang gehört zum Gebrauch des Kraftfahrzeugs, und darin verwirklicht sich ein typisches Gebrauchsrisiko. (LG Köln, Urteil vom 19.4.2007, Az: 24 O 349/06) (Abruf-Nr. 081331)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 5 | ID 119189