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  • 04.12.2008 | Gutachten

    Am Ende eine Bagatelle

    Ist bei einem Heckaufprall unklar, ob unter dem Stoßfänger weiterer Schaden entstanden ist, darf der Geschädigte einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Versicherung muss auch dann für die Kosten des Gutachtens aufkommen, wenn sich am Ende herausstellt, dass nur ein Bagatellschaden vorliegt (AG Koblenz, Urteil vom 23.10.2008; Az: 161 C 2177/08; Abruf-Nr. 083667).  

    Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein 195.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 6 | ID 123220