19.11.2025 · Nachricht · Gutachterkostenregress
Regress gegen Schadengutachter mit dem Argument „Gutachter habe wegen Bagatelle vom Gutachten abraten müssen“
| Das Fahrzeug der zum Zeitpunkt der Schadenentstehung urlaubsabwesenden Geschädigten war seit mehreren Tagen mit Betonstaub und -partikeln überzogen, die mit Wasser vermischt waren, als der Schaden entdeckt wurde. Die Frage war, ob der Lack nur oberflächlich verkratzt oder bereits eine chemische Einwirkung auf den Lack erfolgt war. Der Versicherer ging von einer Bagatelle aus und begründete die Rückforderung des Honorars mit einer Abratungspflicht des Gutachters. Das sah das AG Bremerhaven anders. |
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