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  • · Fachbeitrag · Analogabrechnung

    Sieben neue Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

    von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

    | Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen war wieder aktiv und hat sieben neue Beschlüsse verfasst. Kurz vor Weihnachten wurden sechs neue Beschlüsse mit den Nrn. 53 bis 58 zur PAR-Therapie nach der S3-Leitlinie veröffentlicht. Nachträglich wurde nun noch ein neuer Beschluss mit der Nr. 53 eingeschoben. Die Beschlüsse zur PAR-Behandlung verschieben sich auf die Nrn. 54 bis 59. Nachfolgend stellen wir Ihnen die neuen Beschlüsse und ihre Auswirkungen auf die Abrechnung vor. |

    Beschluss Nr. 53

    Der Beschluss Nr. 53 befasst sich mit der kieferorthopädischen Analyse eines digitalen Situationsmodellpaares.

     

    • Beschlusstext zur Nr. 53

    „Die kieferorthopädische Analyse eines digitalen Situationsmodellpaares (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), das nach optisch-elektronischer Abformung einschließlich einfacher Bissregistrierung zur Diagnose oder Planung vorliegt, stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 6010 für angemessen.“