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  • · Beschlüsse

    Änderungsvereinbarung und weiterer Beschluss zum BEL II: Inhalte und Erläuterungen

    Bild: ©Lutsenko Oleksandr - stock.adobe.com

    | Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben mit Wirkung zum 01.10.2021 eine Änderung am Gebührenverzeichnis des zahntechnischen Leistungskatalogs BEL II vereinbart. Die zahnärztliche Seite ist inzwischen in Benehmen gesetzt worden. Mit einem Gemeinsamen Rundschreiben vom 27.09.2021 informieren die Vertragspartner über die Änderung und über einen weiteren Beschluss zur Okklusionserhöhung an getragenen Prothesen durch PMMA-Kunststoffe. AAZ stellt Ihnen die Regelungen vor und erläutert sie. |

    Gegossenes Retentionsgitter / gegossener Retentionsbügel

    Für die BEL-Nr. 201 0 (Metallbasis) wurden mit der o. g. Vereinbarung die Abrechnungsbestimmungen geändert. Die Änderung wirkt sich in der Praxis auf die Planung und Abrechnung schleimhautgetragener Deckprothesen aus.

     

    Änderungen laut Änderungsvereinbarung

    Bei den Erläuterungen zur Abrechnung wird der Satz angefügt: „Für die Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder eines gegossenen Retentionsbügels bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese ist die L-Nr. 201 0 berechenbar.“