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  • · BEMA & GOZ

    Neue PAR-Behandlung: Welche privaten Zusatzleistungen sind (noch) möglich?

    Bild: ©topshots - stock.adobe.com

    | Nachdem sich viele Fragen zur Abrechnung der neuen PAR-Leistungen im BEMA bereits geklärt haben, rückt die Frage der Abgrenzung zu möglichen privaten Zusatzleistungen immer mehr in den Blickpunkt. Dazu positionieren sich sowohl KZVen als auch Zahnärztekammern, jedoch noch nicht einheitlich. AAZ beleuchtet einige Abgrenzungsfragen. Außerdem geht es um die Abrechnung durch mehrere Praxen bei Überweisung an eine chirurgische Praxis sowie um die Frage, ob die hilfsweise Abrechnung über die Exzisionsgebühren noch möglich ist. |

    Abgrenzung: PAR-Behandlung und zusätzliche PZR

    Im Mittelpunkt der Diskussion um Abgrenzungsfragen steht die professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Frage ist, ob und insbesondere in welcher Phase der PAR-Behandlungsstrecke die PZR nach Nr. 1040 GOZ vereinbart bzw. abgerechnet werden kann.

     

    Unstrittig ist, dass auch für die PZR immer eine schriftliche Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z Voraussetzung dafür ist, dass die Leistung mit einem GKV-Patienten abgerechnet werden kann. Diese Vereinbarung muss vor Beginn der Behandlung getroffen werden.