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  • · Fachbeitrag · KZBV-Statistik

    KZBV Jahrbuch 2018: Trend zu festsitzenden Versorgungen hält an

    | Das statistische Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) liefert alljährlich Zahlen und Informationen zur vertragszahnärztlichen Versorgung ‒ u. a. Abrechnungs- und Einzelleistungsstatistiken zu den verschiedenen Behandlungsbereichen der Zahnarztpraxis sowie eine GOZ-Analyse. Ein Ergebnis aus dem jüngst veröffentlichten „KZBV Jahrbuch 2018“ ist, dass beim Zahnersatz der Trend zu mehr festsitzenden Versorgungen zulasten des herausnehmbaren Zahnersatzes anhält. Weitere wichtige Ergebnisse zur zahnärztlichen Abrechnung erfahren Sie nachfolgend. |

    Aufteilung zahnärztlicher Ausgaben

    Besonders interessant sind aus der Rubrik „Abrechnungsstatistik“ die Zahlen zu der Aufteilung der über die KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechneten Beträge für zahnärztliche Behandlung im Jahr 2017:

     

    • Aufteilung der zahnärztlichen Ausgaben im Jahr 2017
    Behandlungsbereich
    Euro
    %

    Konservierende und chirurgische Behandlung (ohne IP)

    7.927.000.000

    58,6 %

    Zahnersatz (Festzuschüsse, ohne andersartigen ZE)

    2.925.000.000

    21,7 %

    Kieferorthopädie

    1.151.000.000

    8,5 %

    Individualprophylaxe

    528.000.000

    3,9 %

    Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen

    506.000.000

    3,7 %

    Parodontalbehandlung

    483.000.000

    3,6 %

    Zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz

    13.520.000.000

    100,0 %

     

    Zentrale Ergebnisse aus der Einzelleistungsstatistik

    Rückschlüsse auf die Entwicklung in den Leistungsbereichen ermöglichen die Einzelleistungsstatistiken für die Bereiche der konservierenden und chirurgischen Behandlung, Prothetik, Kieferorthopädie und Parodontalbehandlung. Es empfiehlt sich, die Werte der KZBV-Statistik mit denen der eigenen Zahnarztpraxis zu vergleichen und ggf. daraus Konsequenzen zu ziehen.

     

    Konservierende und chirurgische Behandlung

    Im längerfristigen Rückblick ist die Zahl der Füllungen bei GKV-Versicherten in den letzten 10 Jahren um 12,1 bzw. um 1,3 Prozent pro Jahr und in den letzten 20 Jahren sogar um 25,6 bzw. um 1,5 Prozent pro Jahr zurückgegangen. Die Einzelleistungsstatistik im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung für das Jahr 2017 weist für die GKV eine Zahl von 50,5 Millionen Füllungen aus. Dies entspricht einem Rückgang um 2,0 Prozent je Mitglied gegenüber 2016.

     

    Die Zahl der Extraktionen je Mitglied verringerte sich in 2017 gegenüber 2016 um 1,4 Prozent. Die Relation „Extraktionen zu Füllungen“ belief sich 2017 auf 1:4.

     

    Beim abgerechneten Punktevolumen sind im Zeitraum von 2004 bis 2017 demgegenüber Zunahmen festzustellen, und zwar je Mitglied

    • bei den Röntgenleistungen um 14,6 Prozent,
    • bei den Untersuchungs- und Beratungsleistungen um 5,0 Prozent sowie
    • bei der Zahnsteinentfernung um 2,8 Prozent.

     

    Bei der unter den Untersuchungs- und Beratungsleistungen eingeordneten Erhebung des PSI-Codes ist seit 2004 ein deutlicher Zuwachs zu erkennen. Er beträgt 38,3 Prozent je Mitglied, was ein jährliches Plus von 2,5 Prozent bedeutet.

     

    In der nachfolgenden Tabelle sind die 10 im Jahr 2017 am häufigsten abgerechneten konservierend-chirurgischen Leistungen aufgeführt.

     

    • Die 10 BEMA-Positionen mit den höchsten relativen Häufigkeiten
    BEMA-Nr.
    Leistung
    Häufigkeit je 100 Fälle

    01

    U

    Untersuchung

    65,8

    Ä1

    Ber

    Beratung

    40,6

    40

    I

    Infiltrationsanästhesie

    37,5

    107

    Zst

    Entfernen harter Zahnbeläge

    36,0

    8

    ViPr

    Sensibilitätsprüfung der Zähne

    25,0

    12

    bMF

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    23,6

    105

    Mu

    Lokale medikamentöse Mundschleimhautbehandlung

    23,0

    13b

    F2

    Zweiflächige Füllung

    22,3

    Ä925a

    Rö2

    Röntgendiagnostik der Zähne, bis 2 Aufnahmen

    20,0

    04

    PSI

    Erhebung des PSI-Codes

    17,3

     

    Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

    Im Jahr 2017 wurden je 100 Fälle 47,7 Einzelkronen, 12,5 Brücken, 6,7 Totalprothesen und 7,0 Modellgussprothesen abgerechnet. Die Häufigkeit der Reparaturen lag im Jahr 2017 bei 65,5 je 100 Fälle.

     

    Die Veränderungen beim Vergleich der relativen Häufigkeiten seit 2006 zeigen: Bei Einzelkronen, Brückenversorgungen und den Teleskopen gab es deutliche Zunahmen; Modellgussprothesen, Totalprothesen und Wiederherstellungen hingegen sind rückläufig. Dies bestätigt den anhaltenden Trend hin zu mehr festsitzenden Versorgungsformen und weniger Versorgungen mit herausnehmbarem Zahnersatz.

     

    • Häufigkeit der Zahnersatz-Versorgungsformen (Jahre 2006 und 2017)
    Versorgungsform
    Häufigkeit je 100 Fälle
    Vergleich 2017 mit 2006

    Wiederherstellungen

    65,5

    - 7,9 %

    Einzelkronen

    47,7

    + 11,7 %

    Brücken

    12,5

    + 10,6 %

    Teleskopkronen

    7,7

    + 16,7 %

    Teilprothesen

    7,0

    - 10,3 %

    Total-/Cover-Denture-Prothesen

    6,7

    0,0 %

    Interimsprothesen

    6,1

    + 27,1 %

     

     

    • Befund-Positionen mit den höchsten relativen Häufigkeiten
    Alte Bundesländer
    Neue Bundesländer

    Befund-Nr.

    Häufigkeit je 100 Fälle

    Befund-Nr.

    Häufigkeit je 100 Fälle

    1.1

    46,9

    1.1

    36,9

    1.3

    27,7

    1.3

    23,3

    6.8

    21,5

    6.8

    14,1

    2.7

    17,1

    2.7

    13,4

    1.4

    9,7

    6.4

    11,1

    6.7

    8,7

    6.1

    10,2

    6.1

    8,5

    6.6

    8,7

    2.1

    7,5

    1.4

    8,2

    6.6

    7,0

    6.4.1

    7,4

    3.1

    6,9

    3.1

    7,2

     

    Bonusregelungen/Härtefälle

    Eine Aufteilung der abgerechneten Festzuschüsse bezogen auf die Bonusregelung zeigt bei den über die KZVen abgerechneten Zahnersatzfällen (ohne andersartige Versorgungen), dass im Jahr 2017

    • 11,0 Prozent der Fälle der Härtefallregelung unterlagen,
    • 46,0 Prozent der Fälle einen Bonus von 30 Prozent und
    • 8,1 Prozent der Fälle einen Bonus von 20 Prozent erhalten.

     

    Der Anteil der Fälle ohne Bonus belief sich im Jahr 2017 auf rund 34,9 Prozent. Somit werden nur etwa zwei Drittel der Fälle im Rahmen der Härtefallregelung bzw. der Bonusregelung abgewickelt.

    Die Multiplikatoren laut „GOZ-Analyse“

    Das Jahrbuch der KZBV enthält auch Statistiken zum privatzahnärztlichen Abrechnungsgeschehen ‒ die „GOZ-Analyse“ der Bundeszahnärztekammer.

    Diese weist für das Erhebungsjahr 2016 einen durchschnittlichen Multiplikator von 2,49 bei persönlichen Leistungen und 1,88 bei medizinisch-technischen Leistungen aus. Dabei wurden 74,9 Prozent der Leistungen mit dem 2,3-fachen Faktor liquidiert, 13,0 Prozent unter dem 2,3-fachen und 12,2 Prozent darüber.

     

    • Durchschnittlicher Steigerungssatz nach den Abschnitten der GOZ
    GOZ-Abschnitt
    Faktor (Durchschnitt)

    A

    Allgemeine zahnärztliche Leistungen

    2,35

    B

    Prophylaktische Leistungen

    2,27

    C

    Konservierende Leistungen

    2,65

    D

    Chirurgische Leistungen

    2,60

    E

    Leistungen bei Erkrankungen des Parodontiums

    2,26

    F

    Prothetische Leistungen

    2,72

    G

    Kieferorthopädische Leistungen

    2,46

    H

    Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

    2,52

    J

    Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen

    2,41

    K

    Implantologische Leistungen

    2,84

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 4 | ID 45685294