· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Besteht eine Betriebshaftung auch für Fahrzeuge, die außer Betrieb sind?
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| Von der Fahrbahn über den Standstreifen in die private Tiefgarage - von Etappe zu Etappe werden die Hürden für den Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG höher. Unüberwindbar sind sie selbst dann nicht, wenn das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums abgestellt war. Die auf Seite 55 dieser Ausgabe mitgeteilte Tiefgaragen-Entscheidung des BGH verschiebt die Haftungsgrenze abermals zulasten der Halter und ihrer KH-Versicherer. Welche Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten ergeben, zeigen wir im Folgenden. |
Übersicht 1 / In der Rechtsprechung geklärte Fragen | 
|   In der Rechtsprechung sind diese Fälle bereits geklärt: 
 
 
 
 
 
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Übersicht 2 / In der Rechtsprechung ungeklärte Fragen | 
|   Ob und inwieweit auch von einem außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums abgestellten Kfz eine („spezifische“) Gefahr ausgehen kann, vor der § 7 StVG schützen soll, ist diejenige Frage, die den Instanzgerichten die größten Schwierigkeiten macht. 
 
 
 
 
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