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  • · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Fehlende Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgeräts ESO ES 3.0

    • 1. Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes ESO ES 3.0 allein begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses.
    • 2. Allein der Umstand, dass das Fahrzeug bei Auslösung des Bilds noch vor der Fotolinie befindlich gewesen ist und lediglich der dem Fahrzeug zugeordnete Schattenwurf die Fotolinie erreicht hatte, belegt nicht, dass bei der konkreten Messung von der Bedienungsanleitung des Geräts abgewichen worden ist.

    (OLG Zweibrücken 15.4.13, 1 SsBs 14/12, Abruf-Nr. 132384)

     

    Praxishinweis

    Das OLG hat das Urteil des AG Landstuhl (VA 12, 136) aufgehoben. Eine andere Entscheidung hätte überrascht. Das OLG hat nämlich (VA 13, 10) bereits eine Entscheidung des AG Kaiserslautern (zfs 12, 409) aufgehoben. Beide AG haben in etwa gleich argumentiert und die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgeräts ESO ES 3.0 und die mangelnde Überprüfbarkeit zum Anlass genommen, die Betroffenen freizusprechen. Das sieht das OLG anders (zur Kritik an der Rspr. s. VA 13, 10). Dem Betroffenen dürfte das Hin und Her inzwischen letztlich egal sein. Denn für ihn kann sich alles zum Guten wenden. Das Verfahren des AG Landstuhl, in dem das OLG das AG jetzt zum zweiten Mal aufgehoben hat, dauert nämlich bereits so lange - der Verkehrsverstoß datiert aus August 2010 - dass die Verhängung eines Fahrverbots wegen langen Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil ausscheiden dürfte.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 193 | ID 42235840