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  • · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Informationsschreiben entlarvt die Absichten des Datenaustauschs in der „Schufa“ der Versicherer

    | In UE 4/2011, Seite 13, haben wir über das Informationssystem „HI“ der Versicherer berichtet, das vordergründig der Betrugsabwehr dient. Dabei haben wir auf die Risiken und Nebenwirkungen aufmerksam gemacht, weil das System es den Gesellschaften ohne Weiteres ermöglicht, sich beim Neuabschluss von Verträgen vorab über den Antragsteller zu informieren. Das Informationsschreiben einer Versicherung an den einen Unfall regulierenden Rechtsanwalt gibt unseren Befürchtungen neue Nahrung. |

    • Das Schreiben im Wortlaut

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    dieser Vorgang betrifft Ihr Zeichen: xxxx

    Im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Schadenfalles haben wir Daten zum Fahrzeug Ihres Mandanten, wie Kfz-Kennzeichen und/oder Fahrzeugidentifizierungsnummer, Schadenart, an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gegeben, welches von der informa insurance risk+fraud prevention GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden unterhalten wird.

    Zweck des durch das HIS ermöglichten Informationsaustausches ist die Untersützung der Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen, der Sachverhaltsaufkärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch.

    Die Daten werden daher zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Ihr Mandant einen Versicherungsantrag stellen oder einem Versicherer einen Schadenfall melden wird, von dem jeweiligen Versicherer abgefragt und genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.informa-irfp.de.

    Mit freundlichen Grüßen

    xyz Sachversicherung

    Betrugsabwehr an letzter Stelle

    Man beachte, in welcher Reihenfolge die Versicherung entgegen den Verlautbarungen des GDV in aller Ehrlichkeit den Zweck des HIS beschreibt. Betrugsabwehr steht da erst an letzter Stelle.

     

    Auch die Reihenfolge im letzten Absatz ist interessant. Dort heißt es: „... einen Versicherungsantrag stellen oder einen Schadenfall melden ...“. Immerhin heißt die von den Versicherungen gegründete Firma ja auch „risk+fraud prevention“, also Risiko- und Betrugsvorbeugung“, und nicht umgekehrt ...

     

    WICHTIG | Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ähnliche Schreiben erhalten, damit wir die Sache weiter kritisch beobachten können.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 17 | ID 27900740