05.09.2024 · Fachbeitrag aus Mandat im Blickpunkt · Sonderausgaben
Das FG Münster (7.12.22, 6 K 2026/20 E, Rev. BFH X R 6/24, Abruf-Nr. 242698 ) hat entschieden, dass ein Versorgungsvertrag (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) wegen eines fehlenden Rechtsbindungswillens nicht anzuerkennen ist, wenn der Übernehmer die vereinbarten Baraltenteilsleistungen zuerst im Einvernehmen und dann trotz Forderung des Übergebenden nicht zahlt. Erfolgt später (durch ein Urteil eines Zivilgerichts) ein vertragsgemäßes Verhalten, scheidet eine Berücksichtigung der Barleistungen ...
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28.04.2025 ·
Sonderausgaben aus VE Vollstreckung effektiv · Downloads · Pfändung
Immer mehr gerichtliche Insolvenzen bestimmen den Vollstreckungsalltag und torpedieren die Einzelzwangsvollstreckung. Dies hat für Gläubiger i. d. R. gravierende finanzielle Folgen, insbesondere, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Forderungssicherung getroffen wurden. Die Sonderausgabe zeigt, wie Sie trotz Insolvenz des Schuldners Forderungen Ihrer Gläubigermandanten durchsetzen können.
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06.03.2025 ·
Sonderausgaben aus AA Arbeitsrecht aktiv · Downloads · Arbeitsvertragsrecht
Vergütungsstreitigkeiten stehen in der arbeitsrechtlichen Praxis auf der Tagesordnung. Anwälte können hier auf eine breite Wissensbasis zum materiellen Recht zurückgreifen. Aber wie steht es um Ihr prozessuales Wissen? Aktuelle Praxis-Informationen sind hier oft Mangelware.
AA Arbeitsrecht aktiv schließt die Informationslücken in diesem wichtigen Bereich und macht Sie gezielt fit für die erfolgreiche Verfahrensführung! Unsere neue Sonderausgabe zeigt die für Bestandsschutz- und Vergütungsstreitigkeiten relevanten prozessrechtlichen Fehlerquellen auf, entschärft die Fallstricke des arbeitsrechtlichen Verfahrens und erläutert, wie konsequente Vertragsgestaltung arbeitsrechtliche Streitigkeiten um die Vergütung von vornherein verhindert.
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27.02.2025 ·
Sonderausgaben aus GStB Gestaltende Steuerberatung · Downloads · Unternehmer
Bereits am 11.10.23 hatte das BMF einen Entwurf für ein aktualisiertes BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht. Die Fachverbände hatten bis zum 6.12.23 die Möglichkeit zu diesem Entwurfschreiben Stellung zu nehmen und haben von dieser Möglichkeit auch umfassend Gebrauch gemacht (vgl. z. B. die Stellungnahme des DStV v. 5.12.23). Dennoch ließ sich die Finanzverwaltung Zeit bis zum 2.1.25, um den finalen Erlass (nachfolgend UmwStE 2025) zu veröffentlichen. Grund waren begleitende gesetzliche Änderungen zur Absicherung der Auffassung der Finanzverwaltung, welche mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.24 (BGBl I 24, Nr. 387) auch umgesetzt wurden. Nachfolgend sollen erste Praxishinweise gegeben werden. Der Fokus wird auf Umstrukturierungen bei mittelständischen Mandanten gelegt. Hierzu geben wir Ihnen ein erstes Rüstzeug für die Gestaltungsberatung an die Hand.
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