10.04.2025 ·
Sonderausgaben aus PU Praxis Unternehmensnachfolge · Downloads · Nachfolgeberatung
Nachlassverbindlichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, indem sie den steuerpflichtigen Erwerb mindern, sofern sie gemäß § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähig sind. Diese Thematik wirft immer wieder praxisrelevante Fragen auf und ist häufig Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Es wird aufseiten der Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten viel Fantasie entwickelt, entsprechend hoch ist die Quote streitbehafteter Fälle. Die Fülle an Urteilen durch Finanzgerichte oder BFH zeigen beeindruckend die Dynamik auf, die in diesem Thema steckt. Allein in den letzten vier Jahren ist eine Fülle an Urteilen ergangen, die für den Steuerbürger tendenziell eher eine positive Entwicklung aufzeigen. Auf jeden Fall bietet das Regelwerk eine Reihe an Möglichkeiten, den steuerpflichtigen Erwerb durch den Ansatz von Nachlassverbindlichkeiten bzw. Kosten des Erwerbs zu reduzieren. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick über die aktuellen Grundsätze und relevanten Aspekte für die Praxis.
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30.05.2026 · Fachbeitrag aus Steuern sparen professionell · Betriebsausgaben
Der BFH hat die Aufzeichnungspflichten konkretisiert, die gelten, wenn ein Selbstständiger mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will. SSP stellt sie vor.
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24.04.2026 ·
Sonderausgaben aus RVGprof RVG professionell · Downloads · Gebühren im Zivilrecht
Auslagen werden in vielen Kanzleien gar nicht, unvollständig oder fehlerhaft abgerechnet. Dabei summieren sich nicht erstattete Positionen über das Jahr zu spürbaren Honorarverlusten. Die Sonderausgabe zeigt strukturiert, wie Sie Auslagen nach Teil 7 VV RVG vollständig und korrekt geltend machen – von verauslagten Beträgen über die Dokumentenpauschale und Post- und Telekommunikationskosten bis zu den Reisekosten. Beim Reisekostenrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt: Die Sonderausgabe klärt, wann eine Geschäftsreise vorliegt, wann ein Terminsvertreter die wirtschaftlich bessere Wahl ist und was Staatskasse und Rechtsschutzversicherer erstatten – jeweils anhand konkreter Berechnungsbeispiele.
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