08.08.2025 · Fachbeitrag aus Abrechnung aktuell · ABC der Abrechnung
Der 37-jährige Patient sucht wegen akuter Oberbauchschmerzen mit Übelkeit den Hausarzt auf. Er habe seit Stunden immer wieder Bauchkrämpfe. Ähnliche Beschwerden habe er in den letzten Jahren vereinzelt gehabt, meist wenige Stunden mit spontaner Remission. Als Vorerkrankung ist bei ihm eine Hypercholesterinämie bekannt. Der Patient ist Lehrer.
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06.11.2025 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Vermögensbindungsklausel
Steuerbegünstigte Stiftungen müssen sich bei der Gestaltung ihrer Satzung an die Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 59, 60 AO) halten. Dies
betrifft insbesondere die Vermögensbindungsklausel (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 Abs. 1 AO). Wie aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte zeigen, bestehen hier erhebliche Haftungsrisiken, wenn diese nicht erfüllt sind. Welche Vorgaben hier bestehen und wie der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist und wie sich die Finanzverwaltung positioniert hat, ...
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07.08.2025 ·
Sonderausgaben aus AA Arbeitsrecht aktiv · Downloads · Kündigungsrecht
Der Krankenstand in Deutschland steigt – und damit auch die Zahl krankheitsbedingter Kündigungen. Praktiker im Arbeitsrecht sollten auf das Thema vorbereitet sein, denn es ist streitintensiv und für betroffene Arbeitnehmer äußerst emotional behaftet. Zudem setzt das BAG mit zahlreichen Entscheidungen immer wieder neue Akzente für die Praxis.
AA Arbeitsrecht aktiv hat für Sie einen aktuellen Leitfaden zusammengestellt, mit dem Sie das heikle Thema auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän bewältigen.
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10.10.2023 ·
Downloads allgemein aus MK Mietrecht kompakt · Downloads · Nebengebiete
Um den Kohlendioxidausstoß durch das Verbrennen von z. B. Erdgas oder Heizöl zu verringern, wird ein gesetzlicher Kohlendioxidpreis erhoben. Nach dem seit 1.1.23 in Kraft befindlichen CO2KostAufG – das auch für Mietverträge vor 2023 gilt – sind bei brennstoffbetriebenen Heizungen die im Brennstoffpreis enthaltenen Kohlendioxidkosten nach feinschrittigen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter anhand einer Einstufungstabelle aufzuteilen (BGBl. 2022, 2159). Das CO2KostAufG genießt nach seinem § 2 Abs. 4 Vorrang gegenüber § 6 Abs. 1 HeizkostenV und hat als Ganzes Vorrang gegenüber rechtsgeschäftlichen Bestimmungen. Gleichwohl bleibt die Pflicht bestehen, Betriebskosten von Zentralheizungen nach der HeizkostenV verbrauchsbezogen zu verteilen. Es kann also nicht rechtswirksam vereinbart werden, auf die Anwendbarkeit des CO2KostAufG zu verzichten. Das folgende Dokument stellt die Gesamtproblematik ausführlich dar – nebst Berechnungsbeispiel.
Eine aktualisierte Version von September 2023 finden Sie unter der Abruf-Nr. 49740489.
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