12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Verzug
Bei dem Anspruch auf Mängelbeseitigung gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B handelt es sich nicht um eine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB.
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Insolvenzanfechtung
Die Insolvenzanfechtung kann Fluch und Segen sein. Trifft Sie eine Zahlung, die zugunsten des vertretenen Gläubigers eingegangen ist, geht das Bemühen dahin, sie abzuwehren. Betrifft sie dagegen einen konkurrierenden Gläubiger, ist sie zu begrüßen, weil damit die Insolvenzmasse gestärkt und die potenzielle Quote erhöht werden kann. Dabei spielt eine entscheidende Rolle, ob eine kongruente oder inkongruente Zahlung vorliegt. Anfechtbar ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO eine ...
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Kostenrecht
Es gehört zu den alltäglichen Ärgernissen, dass Gerichte – aber auch die Bevollmächtigten der Parteien – sich erst unmittelbar vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung mit der Sache beschäftigen und dann noch kurzfristig Prozesserklärungen abgegeben werden oder in der Sache vorgetragen wird. Das kann kostenrechtliche Nachteile haben, wie ein Fall des OLG Dresden mit einer kurzfristigen Klagerücknahme am Terminstag zeigt. Zugleich wird deutlich, dass die Rechtsprechung durchaus ...
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Zahnarztpraxis professionell · Pflegeversicherung
Wie hoch der Beitrag zur Pflegeversicherung ist, richtet sich nach der Kinderzahl der oder des jeweiligen Beschäftigten: Kinderlose zahlen seit dem 01.07.2023 einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten, vom zweiten bis zum fünften Kind gibt es pro Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten Um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen, gilt seit 01.07.2025 das verpflichtende digitale Verfahren zur Erfassung der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der sozialen ...
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Mietrecht
Die Änderung der im Ursprungsmietvertrag vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen stellt unabhängig von ihrer relativen oder absoluten Höhe eine wesentliche und – jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann – dem Formzwang des § 550 S. 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar.
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12.09.2025 · Fachbeitrag aus Forderungsmanagement professionell · Werkvertrag
Tritt ein Besteller aufgrund eines ihm in einem Bauträgervertrag vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts wegen nicht termingerechter Fertigstellung eines abnahmereifen Bauwerks von dem Vertrag zurück, erlischt hierdurch nicht der Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten und bereits verwirkten Vertragsstrafe wegen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
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