10.07.2025 · Nachricht aus Praxis Freiberufler-Beratung · Praxisfinanzierung:
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können zwar als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt aber voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind (BFH 10.4.25, VI R 11/22).
> lesen