16.07.2025 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster entschieden.
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16.07.2025 · Nachricht aus SSP · Werbungskosten
Eine Lehrerin kann Kosten für einen Umzug, der vor allem dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn weitere – objektive – Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug (z. B. Fahrzeitersparnis) vorliegen. Das hat das FG Münster klargestellt.
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