02.09.2025 · Nachricht aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Ein Steuerpflichtiger machte die Aufwendungen für seinen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag u. a. mit dieser Begründung als außergewöhnliche Belastung (§ 33 Abs. 1 EStG) geltend: Da die Übernahme der Beerdigungskosten auf Ebene des Erben zu außergewöhnlichen Belastungen führen könne, dürfe nichts anderes gelten, wenn er selbst einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließe, um seinen Angehörigen die Beerdigungskosten zu ersparen. Das FG Münster (23.6.25, 10 K 1483/24 E, Abruf-Nr. ...
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15.09.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Aufwendungen für eine Bestattungsvorsorge sind weder außergewöhnlich noch erwachsen sie zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG abziehbar.
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