02.10.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Krankenversicherung
Nach § 86 Abs. 1. S. 1 SGB V haben Patienten das Recht auf freie Arztwahl. Während einer Zahnersatz-Behandlung bzw. zwei Jahre darüber hinaus ist dieses Recht nach § 136a Abs. 4 SGB V jedoch eingeschränkt: Der Zahnarzt ist zwei Jahre nach Eingliederung der Versorgung zur Nachbesserung verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn dem Patienten die Weiterbehandlung bei dem betreffenden Zahnarzt nicht zuzumuten ist. Wann dies der Fall ist, hängt mitunter vom Einzelfall ab. Das zeigen zwei Urteile des SG Frankfurt a.
02.10.2019 · Fachbeitrag ·
Geschwisterhaftung
Macht das Sozialamt gegenüber den Angehörigen des Pflegebedürftigen Kosten geltend, fragt sich, ob und in welchem Umfang die erwachsenen Kindern gemäß §§ 1601, 1603, 1610 BGB Elternunterhalt zahlen müssen.
02.10.2019 · Fachbeitrag ·
Heimunterbringung
Ein Heimvertrag kann vom Heimbetreiber gekündigt werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Das OLG Frankfurt a. M. hatte jetzt über die Frage zu entscheiden, ob als wichtiger Grund für eine solche Kündigung ...
02.10.2019 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind auch bei älteren Menschen nur dann als außergewöhnliche Belastung
abzugsfähig, wenn die Nachweiserfordernisse nach § 33 Abs. 4 EStG in Verbindung mit § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV erf üllt sind. Das hat das FG Köln klargestellt.
02.10.2019 · Nachricht ·
Erbschaftsteuer
Die Zuwendung eines Nießbrauchs ist bei Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erbschaftsteuerlich nicht begünstigt. Der Nießbraucher ist zwar als Mitunternehmer anzusehen. Da die ertragsteuerliche Qualifikation ...
02.10.2019 · Nachricht ·
Finanzen
Einige Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind auch für Senioren interessant. Hierzu zählen Kredite für altersgerechte Umbauten oder die energieeffiziente Sanierung. Die Konditionen für beide ...
02.10.2019 · Nachricht ·
Steuerrecht
Zahlt eine Pensionskasse Sterbegeld an Erben aus, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, unterliegt dieses der Einkommensteuer.