03.07.2026 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Rechtsberatungen durch Studierende im Steuerrecht in Form von gemeinnützigen Tax Law Clinics sind ab dem 01.09.2026 legal. Eine entsprechende Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundesrat beschlossen. Damit dürfen Studierende unter fachlicher Anleitung unentgeltliche steuerrechtliche Beratung leisten.
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02.07.2026 · Nachricht aus SB · Umsatzsteuer
Das Sächsische Finanzministerium hat sich in einem aktuellen Erlass mit der Steuerbefreiung von Tanzschulen bzw. Tanzkursen nach § 4 Nr. 21 UStG befasst. Die Verfügung betrifft sowohl vergangene als auch künftige Veranlagungszeiträume und liefert eine Übersicht über die von Tanzschulen angebotenen Kurse und deren umsatzsteuerliche Behandlung.
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02.07.2026 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Reine Holding- und Beteiligungsgesellschaften können seit dem Jahressteuergesetz 2020 gemeinnützig sein (§ 57 Abs. 4 AO). Die Frage der
Ausgestaltung der Satzungszwecke hat die Finanzverwaltung bislang offengelassen. Das FG Berlin-Brandenburg trifft dazu jetzt Klarstellungen: Eine gemeinnützige Holding muss einen eigenen, konkreten Zweck nennen – der bloße Verweis auf die Öffnungsklausel genügt nicht.
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30.06.2026 · Fachbeitrag aus SB · Editorial Juli 2026
In der Stiftungswelt gibt es viele ehrenamtlich Tätige. Gut ausgebildete Ehrenamtler werden gesucht und sind eine große Stütze unseres Gemeinwesens.
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30.06.2026 · Nachricht aus SB · Geringfügige Beschäftigung
Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Das ändert sich zum 01.07.2026. Minijobber können die Befreiung einmalig für die Zukunft widerrufen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen neben den Arbeitgeberbeiträgen eigene Beiträge zur Rentenversicherung.
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30.06.2026 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Die unentgeltliche Überlassung von Vermögensgegenständen durch eine gemeinnützige Stiftung an nahestehende Personen gehört zu den besonders sensiblen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts. Für die Praxis ist dabei entscheidend, dass solche Vorteilsgewährungen schnell als unzulässige Mittelverwendung eingeordnet werden können. Hintergrund ist das strenge Gebot der ausschließlichen und unmittelbaren Zweckverfolgung. SB zeigt die wesentlichen Risiken und Abgrenzungskriterien auf.
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25.06.2026 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsmanagement
Gerichte und Staatsanwaltschaften können im Rahmen der Einstellung eines Strafverfahrens anordnen, dass ein Beschuldigter einen bestimmten Betrag an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung wie z. B. eine Stiftung zahlt. Der BGH hat nun bestätigt, dass Geldauflagen nach § 153a StPO zur Einstellung eines Strafverfahrens insolvenzrechtlich anfechtbar sind. Empfänger solcher Zahlungen – z. B. gemeinnützige Einrichtungen – können bei einer späteren Insolvenz des Zahlers ...
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25.06.2026 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Der Kirchenaustritt eines Arbeitnehmers einer religiösen Organisation rechtfertigt nicht die Kündigung, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten es nicht erfordert, Mitglied der fraglichen Kirche zu sein, und der betreffende Arbeitnehmer nicht öffentlich wahrnehmbar in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft. Das hat der EuGH im Fall einer Schwangerschaftsberaterin entschieden. Dieses Urteil hat auch praktische Bedeutung für gemeinnützige Organisationen.
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23.06.2026 · Fachbeitrag aus SB · Enthaftungsmanagement
Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Haftung“ ist für jede Stiftung unumgänglich. SB StiftungsBrief gibt in einer Beitragsserie einen Überblick über die wichtigsten Haftungsrisiken und zeigt, wie Stiftung und Organmitglieder sich wirksam enthaften. In Teil 3 der Serie geht es um die typischen haftungsrelevanten Themenkreise von Stiftungen in der Praxis.
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23.06.2026 · Fachbeitrag aus SB · Stiftungsaufsicht
Das OVG Nordrhein‑Westfalen hat eine praxisrelevante Frage geklärt: Mitglieder von Stiftungsorganen können sich nicht mit einem eigenen Rechtsbehelf gegen die Bestellung eines Sachwalters durch die Stiftungsaufsicht wehren. Die Entscheidung betrifft den sogenannten „Drittschutz“ im Zusammenhang mit der Sachwalterbestellung nach dem nordrhein-westfälischen Stiftungsgesetz. Sie ist über den Einzelfall hinaus auch für andere Stiftungen relevant.
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