26.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Erbrecht
Durch den zugunsten des Beklagten erfolgten Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO ist der Kläger regelmäßig beschwert. Der Wert der Beschwer entspricht dem Betrag der titulierten Hauptforderung, an deren Durchsetzung der Kläger ein (wirtschaftliches) Interesse hat (BGH 21.10.20, VIII ZR 261/18, Abruf-Nr. 219221 ).
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25.03.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Differenzmethode
Vorgerichtliche Kosten, die im Prozess neben der Hauptforderung geltend gemacht werden, erhöhen grundsätzlich als Nebenforderung nicht den Streitwert des Verfahrens. Anders verhält es sich, wenn vorgerichtliche Kosten geltend gemacht werden, die aus Gegenständen resultieren, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden sind. Der BGH hat geklärt, wie sich dieser Mehrwert berechnet.
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23.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Familienrecht
Der Verfahrenswert einer Ehewohnungssache (§ 200 FamFG) richtet sich auch dann nach § 48 Abs. 1 1. Halbs. FamGKG, wenn das Familiengericht das Verfahren als sonstige Familiensache (§ 266 FamFG) betrieben hat. Der Regelwert wird bei einer einstweiligen Anordnung hälftig angesetzt (OLG Karlsruhe 14.1.21, 5 WF 150/20, Abruf-Nr. 220906 ).
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21.03.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Wird eine Kostengrundentscheidung aus dem erstinstanzlichen Urteil durch eine per Prozessvergleich getroffene Kostenregelung im zweiten Rechtszug ersetzt, gilt nach dem BGH Folgendes: Eine Verzinsung der zu erstattenden Kosten nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO kann erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des auf den Prozessvergleich bezogenen Kostenfestsetzungsantrags.
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19.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG entsteht auch, wenn das Gericht Telefonate zwischen den Prozessgegnern vermittelt, die darauf gerichtet sind, das Verfahren zu vermeiden oder zu erledigen (OLG Hamm 4.9.20, 25 W 148/20, Abruf-Nr. 221080 ).
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17.03.2021 · Fachbeitrag aus RVGprof · Leserforum
Frage: Ein Fall noch aus dem ersten Halbjahr 2020: Der Mieter unseres Mandanten hat nach ergebnisloser, fristgerechter Mängelanzeige die monatliche Mietzahlung gemindert. Wir haben für unseren Mandanten auftragsgemäß das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt und im Urkundenprozess die Zahlung rückständiger Miete von 6.000 EUR verlangt. Das Gericht hat die Klage als unstatthaft abgewiesen. Daraufhin haben wir Berufung eingelegt und vom Urkundenprozess Abstand genommen.
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17.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · OWi-Verfahren
Bei der Bemessung der Anwaltsgebühren in (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren geht es immer wieder insbesondere um die Wahl des richtigen Ausgangspunkts, also um die Frage: Mittelgebühr ja oder nein? Diese Gebühr hat das LG Hanau in einem Verfahren mit einer Geldbuße von 160 EUR und einem Fahrverbot von einem Monat mittels einer selbst geschaffenen „Gebührenbremse“ verneint (18.5.20, 7 Qs 38/20, Abruf-Nr. 220886 ).
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15.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Scheidung
Einigen sich die Beteiligten in einem Verfahren über den eigentlichen Streitgegenstand hinaus über die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie, bedeutet das für den Gegenstandswert: Er richtet sich nicht nach dem geschätzten Verkaufswert des Objekts, sondern danach, worüber zwischen den Beteiligten Streitigkeit bzw. Ungewissheit bestand, die mit der Einigung beendet wurde (OLG Celle 29.12.20, 10 WF 168/20, Abruf-Nr. 220271 ).
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14.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Ein Gericht, das in einem Endurteil eine Kostenentscheidung getroffen hat, hat keine Befugnis, einer nach § 99 Abs. 2 ZPO statthaften isolierten Beschwerde gegen diese Kostenentscheidung abzuhelfen. Über die sofortige Beschwerde hat in derartigen Fällen nach dem KG Berlin sofort das Beschwerdegericht zu entscheiden (30.11.20, 5 W 1120/20, Abruf-Nr. 220274 ). Es ist nach § 572 Abs. 1 S. 2 ZPO i. V. m. § 318 ZPO kein Abhilfeverfahren durchzuführen, weil die durch das Urteil getroffene ...
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13.03.2021 · Nachricht aus RVGprof · Arbeitsrecht
Bei dem Streit um den Bestand eines Umschulungsverhältnisses gilt ein Vierteljahresverdienst als Streitwert. Wird keine Vergütung gezahlt, ist eine für das Vierteljahr fiktiv zu zahlende Ausbildungsvergütung anzusetzen. Drittfinanzierte Umschulungskosten können nicht zugrunde gelegt werden (LAG Hamm 2.2.21, 8 Ta 562/20, Abruf-Nr. 220507 ).
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