01.12.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Honorarvereinbarung
Das Thema Honorarvereinbarung stellt sich im Mandatsverhältnis auf allen Rechtsgebieten. Es ist nicht mehr - wie vielleicht in der Vergangenheit - primär ein Problem der Strafverteidigung oder komplizierter Steuerrechtsfälle. Vielmehr sollte es in das anwaltliche Problembewusstsein ebenfalls z.B. bei der Bearbeitung von familien-, erb-, arbeits-, verwaltungs-, bau- oder sozialrechtlichen Mandaten rücken. Kein Rechtsgebiet sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dazu folgende ...
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Zum 1.1.02 tritt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft (Verkündung im BGBl. wohl erst im Dezember 2001). Damit wird u.a. das gesamte allgemeine Verjährungsrecht reformiert. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte. Der folgende Beitrag erläutert die wichtigen Einzelheiten.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Checkliste
Eine individuelle Honorarvereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt der Mandatsannahme getroffen werden. Neben der Vereinbarung einer Pauschvergütung kann auch die Vereinbarung einer Zeitvergütung erfolgen, wobei folgende Punkte zu beachten sind:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verwaltungsrecht
Damit öffentlich-rechtliche Mandate rentabel sind, ist auf die Streitwertbestimmung besonderes Augenmerk zu legen. Wir vertiefen die in der Anwaltspraxis relevanten Sachgebiete in der Reihenfolge des zurzeit geltenden Streitwertkatalogs 1996 (= SWK 96, NVwZ 96, 563) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - hier Hochschulrecht (Bau- und Bodenrecht: BRAGO prof. 5/01, 68; Asyl-/Ausländerrecht: BRAGO prof. 7/01, 96; Beamtenrecht: BRAGO prof. 8/01, 107; Gewerberecht: BRAGO prof.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Der Gebührentipp
In der strafverfahrensrechtlichen Praxis ergibt sich häufig erst in der Hauptverhandlung, dass nicht das von der Staatsanwaltschaft in der Anklage als zuständig angesehene AG, sondern das LG zuständig ist. Bei der Abrechnung der dem Verteidiger zustehenden Gebühren ergeben sich Schwierigkeiten hinsichtlich der Höhe der ihm zustehenden Vorverfahrensgebühr (§ 84 Abs. 1 BRAGO). Fraglich ist nämlich, ob diese unter Anwendung von § 14 S. 1 BRAGO dem höheren landgerichtlichen Rahmen der § ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Euro-Umstellung
Am 1.1.02 löst der Euro die D-Mark als gesetzliches Zahlungsmittel ab. Ab diesem Stichtag sind Geldschulden in der neuen Währung zu zahlen. In der Anwaltskanzlei kann dies z.B. in solchen Fällen zu Schwierigkeiten führen, in denen die Anwaltsgebühren vor dem 1.1.02 entstanden sind, aber erst nach dem 31.12.01 fällig werden. Hier stellt sich die Frage, ob nach der neuen, leicht geänderten BRAGO (s. Hauskötter, BRAGO prof. 1/01, 11; 5/01, 65) und in E oder noch nach altem Recht und in DM ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostennote
Am 1.8.01 ist das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr in Kraft getreten (BGBl. 01 I, 1542). Dadurch wurden die Formvorschriften des Zivilrechts den Erfordernissen und Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation angepasst. Dies hat auch Auswirkungen auf die anwaltliche Abrechnung. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Gesetzgebung
Das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27.7.01 gilt ab dem 1.1.02 (BGBl 01 I, 1887). Art. 36 Abs. 2 dieses Gesetzes enthält auch Änderungen der BRAGO. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen BRAGO-Paragrafen:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Gesetzgebung
In „BRAGO professionell“ 9/01, Seite 118, wurden Ihnen zwei neue Entscheidungen des OLG Hamm vorgestellt, wonach der Anfall der Beweisgebühr quasi vor den förmlichen Beweisbeschluss gelegt worden ist. Die ZPO-Reform zum 1.1.02 beinhaltet einige Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung. Fraglich ist, ob auch diese zu einem früheren Anfall der Beweisgebühr führen. Im Einzelnen gilt:
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01.10.2001 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostennote
Für den Vorsteuerabzug muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorgelegt werden. Darin müssen der Nettopreis der Leistung und der Umsatzsteuerbetrag angegeben sein. Nach neuer Auffassung des BFH vom 27.7.00 reicht es nämlich nicht (mehr), wenn die Rechnung nur den Bruttopreis, den Umsatzsteuersatz und den Steuerbetrag ausweist (DStR 00, 2083, Abruf-Nr. 001437). Begründung: Die günstigere Auffassung der Finanzverwaltung, die den Vorsteuerabzug auch ohne Angabe des Nettopreises zulässt - so die ...
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