29.05.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten ...
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29.05.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Gesetzgebung
Erfolgshonorar ab 1.7.08 zulässig: Der Bundestag hat beschlossen, dass Anwälte ab dem 1.7.08 in Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar mit ihrem Mandanten vereinbaren dürfen. Bisher waren Erfolgshonorare in Deutschland strikt verboten, § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO. Die Neuregelung enthält einen flexiblen Maßstab. Künftig ist es möglich, z.B. einen hohen, aber unsicheren Schmerzensgeldanspruch gegen einen Verletzer vor Gericht oder außergerichtlich geltend zu machen, auch wenn weder die ...
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mehrere Auftraggeber
Bei Vertretung mehrerer Mandanten ist im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung § 7 Abs. 2 RVG zu beachten. Danach schuldet jeder Auftraggeber die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Anwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Dies wird selten beachtet. Vielmehr werden beiden Mandanten die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Die folgenden Beispiele zeigen, wie Sie richtig abrechnen.
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · PKH
Das AG erstreckte die für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich (VA) bewilligte PKH im Verhandlungstermin auch auf die Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt, die nach einer Erörterung getroffen wurde. Die Staatskasse erstattete nach dem Wert des nicht rechtshängigen Nachscheidungsunterhalts neben der 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG nur die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG, jedoch keine Terminsgebühr. Das OLG bewilligte jedoch die Terminsgebühr auch ...
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafrecht
Eine Entscheidung nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG kommt auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens in Betracht (LG Dresden 25.1.08, 3 Qs 188/07, n.v., Abruf-Nr.
081098
).
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Strafrecht
Sind die gesetzlichen Gebühren bereits festgesetzt, ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG unzulässig (OLG Jena 30.10.07, 1 AR (S) 72/07, n.v., Abruf-Nr.
081099
).
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Die Klägerin ist nicht auf die 0,8-fache Gebühr aus Nr. 3101 VV RVG beschränkt. Zutreffend verweist sie darauf, dass ihr auch ein Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung erteilt war. Wenn daneben für den Fall des Scheiterns der außergerichtlichen Geltendmachung bereits Klageauftrag erteilt war, ist dies für die hier nach Nr. 2400 VV RVG (jetzt: Nr. 2300 VV RVG) geltend gemachte Geschäftsgebühr unschädlich.
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Terminsgebühr
Die Entscheidung ist zutreffend - die Rechtslage hat sich jedoch inzwischen zu Ungunsten der Anwälte geändert. Nach der zum 1.1.07 in Kraft getretenen Nr. 3104 Abs. 4 VV RVG n.F. wird die im Mahnverfahren oder vereinfachtem Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet.
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Auslagenpauschale
Bei dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden Rechtsstreit handelt es sich um gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten, sodass die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG zweimal anfällt (AG Salzwedel 22.5.07, 31 C 137/06 (III), n.v., Abruf-Nr.
081103
).
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30.04.2008 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verkehrsunfallschadenregulierung
Die Abteilung für Gebühren und Gutachten im Vorstand der RAK Kassel (Abruf-Nr.
081104
) hat im Rechtsstreit vor dem LG Marburg (5 S 37/06, n.v.) ein Gebührengutachten erstellt, das interessante Ausführungen zur Gebührenbestimmung bei Verkehrsunfallmandaten enthält. Dazu im Einzelnen:
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