25.06.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verkehrsunfallsachen
In einer Verkehrsunfallsache liegt die Hauptaufgabe des Anwalts in der außergerichtlichen Fallbearbeitung: Etliche Streitigkeiten lassen sich in Gesprächen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Eine gebührenoptimierte Mandatsgestaltung hängt vom Verlauf der Angelegenheit ab. Wie Sie den Verlauf steuern, um die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) optimal abzurechnen, demonstrieren die folgenden Beispiele.
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16.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Kanzleimanagement
Bis Ende 2007 gab es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Rechtsanwälte die Abrechnung der Anwaltsgebühren an externe Inkassounternehmen übertragen durften. § 49b Abs. 4 BRAO n.F. hat dies geändert. Verspricht ein Outsourcing ein professionelles Abrechnungswesen samt Zeitersparnis? Zu wissen lohnt sich, welche Einzelheiten beachtet werden müssen, um die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
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11.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Unterbringungssachen
Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.13 (GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel (BGH 7.5.14, XII ZB 540/13, Abruf-Nr. 141722 ).
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06.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Strafvollzugssachen
Der Streitwert in Strafvollzugssachen ist angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, muss aber so hoch bemessen sein, dass die Tätigkeit des Verteidigers wirtschaftlich vertretbar erscheint (KG Berlin 14.2.14, 2 Ws 27/14 Vollz).
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30.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Terminsgebühr
Allein die Vermeidung des Wortes "Anerkenntnis" führt nicht dazu, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3104 VV RVG nicht entsteht. Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck kommende Wille des Erklärenden (LSG Schleswig-Holstein, 13.2.14, L 5 SF 48/12 E).
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30.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Kostenrecht
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen (BGH 4.4.14, V ZR 168/13, Abruf-Nr. 141617 ).
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