30.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Terminsgebühr
Allein die Vermeidung des Wortes "Anerkenntnis" führt nicht dazu, dass der Gebührentatbestand der Nr. 3104 VV RVG nicht entsteht. Maßgebend ist unter Beachtung der durch die gewählte Formulierung gezogenen Auslegungsgrenzen der objektiv zum Ausdruck kommende Wille des Erklärenden (LSG Schleswig-Holstein, 13.2.14, L 5 SF 48/12 E).
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30.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Kostenrecht
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen (BGH 4.4.14, V ZR 168/13, Abruf-Nr. 141617 ).
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22.05.2014 · Nachricht aus RVGprof · Außergebührenrechtliche Einwendung
Gemäß § 11 Abs. 5 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Allein die Erhebung der Einwendungen führt zur Ablehnung der Festsetzung. Grundsätzlich ist eine Substanziierung der Einwendungen nicht erforderlich (OLG Jena 10.2.14, 3 W 599/13).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Streitwert
Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn, § 7 Alt. 1 ZPO entsprechend. Der Wert des Interesses entspricht der Wertsteigerung, die das Klägergrundstück durch das Notwegerecht erfährt.
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wohnungszuweisung
Der durch § 48 Abs. 1 FamGKG für Verfahren der Wohnungszuweisung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in Verbindung mit § 1361b BGB) vorgegebene Regelwert von 3.000 EUR kann gemäß § 48 Abs. 3 FamGKG wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls zu erhöhen sein, wenn die Wohnungszuweisung eine besonders teure Wohnung betrifft.
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mietrecht
Der Kostenstreitwert für die Klage des Vermieters gemäß § 546a Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 259 ZPO auf künftige Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache richtet sich nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und beläuft sich in einfach gelagerten Fällen auf den Betrag einer Jahresmiete.
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gebührenmanagement
Während nach dem BGB eine Forderung sofort fällig wird (§ 271 BGB), wird die Vergütung des Anwalts erst fällig, wenn die Angelegenheit erledigt oder beendet ist (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Anwalt ist also vorleistungspflichtig. Damit er nicht das Risiko tragen muss, vorzuleisten, ohne später seine Vergütung zu erhalten, steht ihm nach § 9 RVG das Recht auf einen Vorschuss zu. Die folgende Rechtsprechungsübersicht stellt klar, worauf Sie achten müssen, um bei der Vorschussforderung ...
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
In Straf- und Bußgeldsachen werden einem Rechtsanwalt für seine Verteidigung in eigener Sache keine Gebühren und Auslagen nach dem RVG ersetzt (LG Potsdam 9.1.14, 24 Qs 151/13, Abruf-Nr. 141525 ).
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