25.06.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Sonderfälle
Seit dem 1.7.08 sind Erfolgshonorare nicht mehr per se gesetzlich verboten (BGBl. I. 2008, 1000), und § 4a Abs. 1 S. 1 RVG verweist zur Definition des Erfolgshonorars auf § 49b Abs. 2 BRAO. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderung an eine wirksame Vereinbarung (LG Berlin AnwBl 11, 150). Die Autorin erklärt, was Sie beachten müssen, damit Ihre Vereinbarung einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
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25.06.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltsgerichtliches Verfahren
Für ein Beschwerdeverfahren im Rahmen der zweiten gerichtlichen Instanz des anwaltsgerichtlichen Verfahrens fallen keine gesondert abrechnungsfähigen Gebühren an, weil die Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren durch die Verfahrensgebühr der Berufungsinstanz (mit)abgegolten werden (AnwG Schwerin 11.3.14, I AG 1/10 (EV 9/07), Abruf-Nr. 141852).
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25.06.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mehrere Auftraggeber
Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit wegen verschiedener Gegenstände für mehrere Auftraggeber tätig, ist die Erhöhung der Verfahrensgebühr nach dem Wert der jeweiligen gemeinschaftlichen Beteiligung zu berechnen (OLG Celle 6.2.14, 2 W 25/14, Abruf-Nr. 141851 ).
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25.06.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Vorschussrecht
Nach § 9 RVG hat der Rechtsanwalt das Recht, von seinem Mandanten „für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss“ zu fordern. Von diesem Recht wird in der Praxis immer noch (zu) wenig Gebrauch gemacht (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Aufl., § 9 Rn. 1; Burhoff RVGreport 11, 365). Angefangen mit der folgenden Checkliste erläutern wir Ihnen, wie Sie von Ihrem Vorschussrecht Gebrauch machen, um Einnahmeausfälle zu verhindern.
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25.06.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verkehrsunfallsachen
In einer Verkehrsunfallsache liegt die Hauptaufgabe des Anwalts in der außergerichtlichen Fallbearbeitung: Etliche Streitigkeiten lassen sich in Gesprächen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Eine gebührenoptimierte Mandatsgestaltung hängt vom Verlauf der Angelegenheit ab. Wie Sie den Verlauf steuern, um die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) optimal abzurechnen, demonstrieren die folgenden Beispiele.
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18.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · GKG
Die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit des § 66 Abs. 8, § 68 Abs. 3 GKG gilt nur für statthafte Verfahren (BGH 3.3.14, IV ZB 4/14, Abruf-Nr. 141031 ).
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16.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Kanzleimanagement
Bis Ende 2007 gab es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Rechtsanwälte die Abrechnung der Anwaltsgebühren an externe Inkassounternehmen übertragen durften. § 49b Abs. 4 BRAO n.F. hat dies geändert. Verspricht ein Outsourcing ein professionelles Abrechnungswesen samt Zeitersparnis? Zu wissen lohnt sich, welche Einzelheiten beachtet werden müssen, um die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
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12.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Rechtsweggarantie
Die Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft muss dem Verurteilten Klarheit über die Rechtsgrundlage der Kostenforderung vermitteln und ihm ermöglichen, die mit der Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachzuprüfen.
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11.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Unterbringungssachen
Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.13 (GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel (BGH 7.5.14, XII ZB 540/13, Abruf-Nr. 141722 ).
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06.06.2014 · Nachricht aus RVGprof · Strafvollzugssachen
Der Streitwert in Strafvollzugssachen ist angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, muss aber so hoch bemessen sein, dass die Tätigkeit des Verteidigers wirtschaftlich vertretbar erscheint (KG Berlin 14.2.14, 2 Ws 27/14 Vollz).
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