25.03.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Beiordnung
1. Durch die Beiordnung als Verteidiger für einen Terminstag oder Teile hiervon anstelle des verhinderten (Pflicht)Verteidigers wird ein eigenständiges, öffentlich-rechtliches Beiordnungsverhältnis begründet, aufgrund dessen der bestellte Verteidiger während der Dauer der Bestellung die Verteidigung des Angeklagten umfassend und eigenverantwortlich wahrzunehmen hat. 2. Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen ...
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25.03.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Stufenklage
Auch wenn eine Stufenklage nach rechtskräftiger Entscheidung durch Teilurteil in der Auskunftsstufe mangels weiterem Betreiben der Sache nach Aktenordnung weggelegt wird, ist für die Höhe des Streitwerts nicht allein auf die Auskunftsstufe abzustellen, sondern gemäß § 44 GKG auf den höheren der verbundenen Ansprüche, in der Regel also auf den Anspruch aus der Leistungsstufe.
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19.03.2015 · Nachricht aus RVGprof · Stufenklage
Auch wenn eine Stufenklage nach rechtskräftiger Entscheidung durch Teilurteil in der Auskunftsstufe mangels weiterem Betreiben der Sache nach Aktenordnung weggelegt wird, ist für die Höhe des Streitwerts nicht allein auf die Auskunftsstufe abzustellen, sondern gemäß § 44 GKG auf den höheren der verbundenen Ansprüche, in der Regel also auf den Anspruch aus der Leistungsstufe.
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04.03.2015 · Nachricht aus RVGprof · Akteneinsicht
Nimmt ein Rechtsanwalt Einsicht in Akten, die ihm auf seinen Antrag in seine Kanzlei übersandt wurden (§ 100 Abs. 2 S. 2 VwGO), können die Kosten für die Rücksendung der Akten an das Gericht (hier: 145 Ordner Verwaltungsvorgänge zu einem Planfeststellungsverfahren) – vorbehaltlich der sich aus dem Prozessrechtsverhältnis ergebenden Pflicht zur Kostenminimierung – als Auslagen eines Rechtsanwalts nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO erstattungsfähig sein.
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25.02.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrensgebühr
Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenfestsetzungsverfahren (KFV) zählt gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 14 RVG ebenso wie die (spätere) Einforderung der Vergütung gebührenrechtlich zum Rechtszug und löst keine gesonderten Gebühren aus. Dass dies für das Beschwerdeverfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) anders ist, erklärt dieser Beitrag.
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