24.08.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Prozesskostenhilfe
Der Unterschied zwischen Prozesskostenhilfe (PKH)- und Wahlanwaltsvergütung besteht in den unterschiedlichen Tabellen. § 13 RVG gilt für die Gebührenansprüche des Wahlanwalts. § 49 RVG gilt, sobald PKH bewilligt wird und regelt die Ansprüche gegen über der Staatskasse. Ab einem Wert von 4.000 EUR sind deutlich geringere Anwaltsgebühren die Folge. Der Beitrag erklärt, wie Sie die PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten.
> lesen
24.08.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Neues im RVG
Zwar änderte der Gesetzgeber durch ein aktuelles Gesetz vom 17.7.15 (BGBl I, 1332) vornehmlich das Berufungsrecht der StPO. Jedoch passte er das RVG auch nachträglich an die „Punktereform 2014“ an und stellte für den Nebenklägerbeistand klar, was für bereits entstandene Wahlanwaltsgebühren gilt. Der Beitrag stellt vor, was seit dem 25.7.15 durch das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von ...
> lesen
24.08.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Konsensuale Streitschlichtung
Ein Anwalt wird häufig außergerichtlich mandatiert, um den Mandanten zu beraten oder zu vertreten. Der Beitrag erklärt, welche Gebühren der außergerichtliche Vertreter neben der Geschäftsgebühr abrechnen kann.
> lesen
24.08.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Pflichtverteidigung
Die einem Pflichtverteidiger entstandenen Beschaffungskosten für zwei Festplatten zur Speicherung von umfangreichen Beweismitteln, sind dem Pflichtverteidiger als erforderliche Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten (OLG Hamm 6.5.15, 2 Ws 40/15, Abruf-Nr. 145066 ).
> lesen
24.08.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Klageerweiterung
Im Zweifel erfasst ein einmal gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe auch nachfolgende Klageerweiterungen und einen über die Streitgegenstände hinausgehenden Mehrvergleich, ohne dass auch für diese ausdrücklich Prozesskostenhilfe beantragt werden muss (LAG Berlin-Brandenburg 1.6.15, 6 Ta 931/15, Abruf-Nr. 145146 ).
> lesen
24.08.2015 · Fachbeitrag aus RVGprof · Reisekosten
1. Bei der Frage, ob zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Rechtsanwalts zur Terminswahrnehmung die Kosten einer Flugreise zählen, ist die Zeitersparnis gegenüber anderen Beförderungsmitteln zu berücksichtigen. 2. Die Kosten der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind bis 110 Prozent der fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung erstattungsfähig. (BGH 6.11.14, I ZB 38/14, Abruf-Nr. 176260 )
> lesen