26.03.2018 · Nachricht aus RVGprof · Praxisfälle
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.9.17 (VI ZB 72/16, Abruf-Nr. 200028 ) entschieden: Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen kein sachlicher Grund besteht und sie mithin rechtsmissbräuchlich ist, sind die dadurch verursachten Kosten nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO und damit nicht erstattungsfähig.
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19.03.2018 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 13.11.17 (17 W 210/17) entschieden, dass es nicht zu den Mehrkosten der Säumnis im Sinne von § 344 ZPO gehört, wenn dem Rechtsanwalt der nicht säumigen Partei eine Terminsgebühr von 0,5 (Nr. 3105 VV RVG) angefallen ist.
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19.03.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Doppelte Terminsgebühr
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sowohl beim Haupt- als auch beim Unterbevollmächtigten eine Terminsgebühr anfällt. Der Hauptanwendungsfall dürfte hierbei in der Besprechung von Vergleichsvorschlägen liegen. Es stellt sich dann die Frage, ob die doppelte Terminsgebühr auch erstattungsfähig ist. Das beantwortet der folgende Beitrag.
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12.03.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mediation
Leser haben die Redaktion mehrfach gefragt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt verlangen kann, der außergerichtlich als Mediator tätig ist bzw. in einem gerichtsnahen Mediationsverfahren als Parteivertreter tätig war. Der folgende Beitrag verdeutlicht dies.
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12.03.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Auch nach dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (KFB) ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts noch nicht beendet. Insbesondere bei einer nachträglichen Streitwertänderung (z. B. infolge einer Streitwertbeschwerde) müssen die Parteivertreter nochmals tätig werden. Denn aufseiten der obsiegenden Partei kann es zu einer korrigierten höheren Festsetzung kommen, wenn der Streitwert heraufgesetzt wird. Beim unterlegenen Gegner führt die Streitwertherabsetzung hingegen zu einer ...
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12.03.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mehrvergleich
Wird im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein weiterer bereits
anhängiger Rechtsstreit oder ein gerichtliches Verfahren mitverglichen, muss der Rechtsanwalt darauf achten, dass die für den Mehrvergleich entstehenden Gebühren auf die im einbezogenen Verfahren entstandenen
Gebühren anzurechnen sind. Werden jedoch mehrere Rechtsstreite oder andere gerichtliche Verfahren verglichen, kommt es in der Praxis bei der Abrechnung immer wieder zu Fehlern, die zu Gebührenverlusten führen. Der ...
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05.03.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Sozialrecht
In sozialrechtlichen Angelegenheiten kann es vorkommen, dass im Rahmen einer mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG entsteht (Mittelgebühr: 280 EUR). Was oft übersehen wird: Daneben kann auch noch eine sog. fiktive Terminsgebühr gemäß Nr. 3106 Anm. S. 2 VV RVG entstehen. Diese beträgt dann der Höhe nach 90 Prozent der jeweiligen Verfahrensgebühr.
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05.03.2018 · Nachricht aus RVGprof · Kostenerstattung
Der BGH hat jetzt entschieden (19.9.17, VI ZB 72/16): Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen kein sachlicher Grund besteht und sie mithin rechtsmissbräuchlich ist, sind die dadurch verursachten Kosten nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO. Sie sind damit nicht erstattungsfähig.
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