27.08.2018 · Nachricht aus RVGprof · Elektronischer Rechtsverkehr
In wenigen Tagen, nämlich am 3.9.18, soll die passive Nutzungspflicht des beA wieder aufleben. Wir sind gespannt.
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23.08.2018 ·
Musterformulierungen aus RVGprof
Drittschuldnerprozesse vor dem Arbeitsgericht sind an der Tagesordnung. Denn häufig gibt der Arbeitsgeber als Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung ab. Gewinnt dann der Kläger den Prozess, scheidet eine Kostenfestsetzung gegen den Arbeitgeber wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG aus. Doch der Kläger geht nicht leer aus bzw. der eigenen Mandant haftet nicht, wenn Sie die Kostenfestsetzung nach vorbereitetem/gewonnenem Drittschuldnerprozess wie folgt betreiben
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23.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mehrkosten
Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Das hat jetzt der BGH klargestellt (9.5.18, I ZB 62/17, Abruf-Nr. 202202 ).
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23.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rechtsschutzversicherung
In einem Kündigungsschutzverfahren (Wert: 10.000 EUR) einigen sich die Parteien darauf, dass der Arbeitgeber (ArbG) nicht an seinen Kündigungsgründen festhält. Zudem wird der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses geregelt. Gleichzeitig werden weitere Gehaltsansprüche (Wert: 5.000 EUR) und eine Zeugniserteilung (1.000 EUR) mitverglichen. Der
Anwalt des ArbG und dessen Rechtsschutzversicherung (RSV) rechnen
unterschiedlich ab. Wer hat Recht?
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23.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Drittschuldnerprozessen vor dem Arbeitsgericht (ArbG), wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung abgibt. Gewinnt dann der Kläger den Prozess, scheidet eine Kostenfestsetzung gegen den Arbeitgeber wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG aus. Doch der Kläger geht nicht leer aus bzw. der eigene Mandant haftet nicht, wie der folgende Beitrag zeigt.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Prozesskostenhilfe
Erneut hat der BGH entschieden: Ist es aussichtslos, ein Mahnverfahren im Hinblick darauf durchzuführen, einen Vollstreckungstitel zu erlangen, weil der Gegner angekündigt hat, dass er gegen einen Mahnbescheid
umgehend Widerspruch einlegen würde, ist PKH für das Mahnverfahren wegen Mutwilligkeit zu versagen.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzungsbeschluss
Immer wieder fragen Leser, ob es richtig ist, dass eine unterlegene Partei die Kosten eines Beschwerdeverfahrens tragen muss, das nur aufgrund
eines Fehlers des Gerichts durchzuführen war und die unterlegene Partei für die Gründe des Erinnerungs- bzw. Beschwerdeverfahrens keine Schuld trägt. Der folgende Beitrag gibt die Antwort.
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13.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Kann der Kostengläubiger Umsatzsteuer, die er seinem Rechtsanwalt auf dessen Vergütungsanspruch schuldet, als sog. Vorsteuer geltend machen, muss der Kostenschuldner diese nicht erstatten. Denn der Kostengläubiger erhält die an seinen Rechtsanwalt gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzugs erstattet. Daher ist er mit diesem Betrag im Ergebnis gar nicht belastet. In Kostenfestsetzungsverfahren erheben Kostenschuldner daher oft den Einwand, dass die vom Kostengläubiger ...
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06.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrenskostenhilfe
Um die wirtschaftlichen Voraussetzungen von VKH zu beurteilen, ist grundsätzlich nur tatsächlich erzieltes Einkommen des bedürftigen Beteiligten heranzuziehen. Fiktives Einkommen kann nur ausnahmsweise angerechnet werden, wenn das Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür feststellen kann, dass der Beteiligte offensichtlich vorhandene Erwerbsmöglichkeiten leichtfertig ungenutzt lässt und dadurch seine Bedürftigkeit, die er ohne Weiteres beheben könnte, in missbräuchlicher Weise selbst ...
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06.08.2018 · Fachbeitrag aus RVGprof · Mietsachen
In der Abrechnungspraxis oft unbekannt ist die Tatsache, dass sog. Räumungsfrist- bzw. Räumungsschutzverfahren regelmäßig gesonderte Vergütungsansprüche entstehen lassen. Der folgende Beitrag zeigt, wo
Gebührenpotenzial schlummert.
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