Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Creditreform liefern mit dem Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) die umfassendsten Daten zu rechtlich selbstständigen Unternehmen in Deutschland. Die Informationen zu rund 3 Millionen wirtschaftsaktiven Unternehmen ermöglichen Rückschlüsse auf die Dynamik von Gründungen und Schließungen. Der ernüchternde Befund für 2024: Rund 196.000 Unternehmen wurden 2023 geschlossen, 16 % mehr als im Vorjahr. Ein ähnliches Niveau stellte das ZEW ...
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Informationen zu ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Besondere Schwerpunkte sind die Gesetzesänderung zum ...
Die vom Erblasser noch nicht wie Sonderausgaben abgezogenen Abzugsbeträge nach § 10f EStG gehen beim Tod des Erblasser während des zehnjährigen Abzugszeitraums nicht auf den Erben über, sodass der Erbe die jährlichen Abzugsbeträge des Erblassers nicht gemäß § 10f EStG fortsetzen kann. Das gilt auch dann, wenn der Erbe
Immer mehr Unternehmen in Deutschland geben auf. Das geht aus einer gemeinsamen Untersuchung von Creditreform und dem ZEW Mannheim hervor. Demnach stieg die Zahl der Unternehmensschließungen im Jahr 2024 im Vergleich ...
Das OLG Oldenburg hat entschieden: Erben können vollen Zugriff auf das Instagram-Konto des Erblassers bekommen. Das beinhaltet dessen aktive Nutzungsmöglichkeit.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde des in dem zerrissenen Testament Begünstigten gegen einen auf Basis gesetzlicher Erbfolge erteilten Erbschein zurückgewiesen (OLG Frankfurt 29.4.25, Beschluss vom 21 W 26/215.)