Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG) erfordert, dass die Stellung des Leistungsempfängers wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners entspricht. Die Leistung muss sich außerdem als Verteilung des erwirtschafteten Überschusses darstellen (BFH 1.10.24, VIII R 25/21, Abruf-Nr. 245107).
In dieser Episode des AStW-Podcasts werfen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin, Rechtsanwältin Aigerim Rachimow, einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen über das ...
Ab dem 1.11.24 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium ...
Am Beispiel eines Handwerksbetriebs wird aufgezeigt, warum es kaum möglich ist, kurzfristig zu agieren, sich nur auf den Kaufpreis zu fokussieren und dabei andere zentrale Aspekte außen vor zu lassen. Es wird im Kern auf das Problem, einen Nachfolger zu finden, abgestellt. Details zu Zahlen und zu klärenden Fragen werden im Beispiel nur soweit behandelt, wie es zum Verständnis wichtig ist.
Die Handwerkskammern (HWK), die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Bürgschaftsbank des Landes Brandenburg bieten künftig weitere Unterstützung beim Thema Unternehmensnachfolge an. Dazu haben die Akteure das ...
Am 26.6.24 startete Berlins Nachfolgezentrale. Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, IHK-Präsident Sebastian Stietzel, die Präsidentin der Handwerkskammer, Carola Zarth sowie der ...
Unzureichende Planung lässt den Generationenwechsel in vielen mittelständischen Unternehmen scheitern. Die neue Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten vor den 10 größten Risiken bewahren. Mit Best-Practice-Beispielen zur direkten Umsetzung!
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In der mittelständischen, inhabergeprägten Unternehmenspraxis wird bei der Diskussion über die Nachfolge des Unternehmers das Hauptaugenmerk zumeist auf rechtliche, steuerliche und finanzielle Gestaltungsfragen gerichtet. Wohl aufgrund ihrer geringen Greifbarkeit treten dagegen verhaltensökonomische Aspekte betreffend den Transfer der Führungsfunktion auf den Übernehmer und die Kommunikation des Nachfolgeprozesses in den Hintergrund, ganz nach dem Motto: „Try and error“. Dass in einer solchen ...