· Fachbeitrag · Rechtsprechung
Sponsoring zur Unternehmensfinanzierung als Betriebsausgaben
von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 13.11.25 (2 K 67/23 ) zum Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen entschieden. Die praktischen Einzelheiten einer Unternehmensfinanzierung durch Sponsoring betrachtet PU nachfolgend für Sie.
Sachverhalt
Die Klägerin war eine GmbH als Inhaberin bestimmter Wort- und Bildmarken. Nachfolgend wurde ein gemeinnütziger Verein gegründet und im Vereinsregister eingetragen. Daraufhin schloss die Klägerin mit dem Verein einen Sponsoringvertrag. Im Hinblick auf den Sponsoringvertrag berücksichtigte die Klägerin in den Streitjahren gewinnmindernde Sponsoringaufwendungen und Vorsteuerbeträge.
Das FA versagte insbesondere den unbeschränkten Betriebsausgabenabzug bzgl. der Sponsoringaufwendungen. Dagegen legte die Klägerin erfolglos Einspruch ein.
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