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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    KGaA-Beteiligung als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

    von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

    Der BFH hat mit Urteil vom 26.2.25, II R 54/22 zu einer KGaA-Beteiligung als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen entschieden. Die praktischen Einzelheiten betrachtet PU nachfolgend für Sie.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger erwarb im Wege der Schenkung vom Schenker einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG. Alleiniger Kommanditist war vor der Übertragung des Anteils der Schenker. Zudem war die GmbH & Co. KG als Komplementärin an einer GmbH & Co. KG auf Aktien (KGaA) beteiligt. Die KGaA war vom Schenker und der GmbH & Co. KG errichtet und in das Handelsregister eingetragen worden. Das FA wollte dementsprechend auch die KGaA-Beteiligung als nicht steuerbegünstigtes Verwaltungsvermögen einordnen

     

    Der Kläger erhob Einspruch gegen das FA, da die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens mit 0 EUR festzustellen sei. Es handele sich bei der Schenkung des Kommanditanteils um die Übertragung von begünstigtem Vermögen und die KGaA-Beteiligung sei nicht als steuerschädliches Verwaltungsvermögen zu qualifizieren.