Krisen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie bestimmen den betrieblichen Alltag. Darunter leidet auch die Unternehmensnachfolge. Obwohl viele Betriebe zur Nachfolge anstehen, möchten immer weniger Personen selbst Unternehmer sein oder Unternehmer werden. Dies geht aus dem aktuellen DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge hervor, für den rund 18.000 Kontakte von IHK-Beraterinnen und -Beratern mit Alt-Unternehmerinnen und Alt-Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten ausgewertet wurden.
Die Hälfte der deutschen mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer ist über 55 Jahre alt. 13 Prozent sogar über 65 Jahre. Von den rund 800.000 Familienunternehmen, die einen durchschnittlich ...
In einer gemeinsamen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und der DIW Econ im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurde über eine Projektlaufzeit von September ...
Rund 266.000 mittelständische Unternehmer planen, ihre Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2025 stillzulegen, anstatt den Weg einer Nachfolge zu beschreiten. Dies entspricht etwa 7 % des Mittelstands. Dabei handelt es sich fast durchweg (97 %) um Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten. Laut dem jüngsten KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand wünschen sich weitere rund 199.000 Unternehmer eine Nachfolgelösung, müssen aber aufgrund unzureichender Planung vermutlich mit einem Scheitern rechnen.
Mittels einer aktualisierten, modifizierten Berechnungsmethode lässt sich schätzen, dass im Freistaat Bayern in den nächsten fünf Jahren rund 36.500 wirtschaftlich ausreichend attraktive Unternehmen mit rund 618.
Nachdem das Lockdown-Jahr 2020 die Zukunftsplanungen vieler mittelständischer Unternehmen auf Eis gelegt hatte, rückt das Nachfolgemanagement im Jahr 2021 wieder höher auf der Agenda, wie das kürzlich ...
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Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der BFH (1.12.21,II R 18/20) entschieden.