01.03.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Sinn und Zweck der Nr. 4142 VV RVG ist es, eine Anwaltsvergütung auch für solche Tätigkeiten zu erhalten, die sich auf die Bewahrung des Eigentums des Mandanten richten. Dementsprechend bestimmt sich der Gegenstandswert für diese Gebühr allein nach dem objektiven Wert der betroffenen Gegenstände bzw. Forderungen.
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25.02.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Bei der ErbSt/SchenkSt handelt es sich um eine Veranlagungssteuer. Da das ErbStG aber Anzeigepflichten vorsieht, wird eine Veranlagung nicht regelmäßig durchgeführt, sondern erst dann, wenn das FA Kenntnis von einem möglichen Steuerfall erlangt. Dieses zweigestufte Steuerverfahren aus Anzeige gemäß § 30 ErbStG und der Erklärung gemäß § 31 ErbStG spiegelt sich auch im Strafverfahren wider. Eine Steuerhinterziehung kann auf beiden Stufen durch Unterlassen der Anzeige oder Abgabe einer ...
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21.02.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Der 1. Strafsenat hat das Urteil des LG Bochum auf die Revision des Angeklagten Werner Mauss insgesamt und auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen (BGH 10.1.19, 1 StR 347/18, Abruf-Nr. 206489 ).
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21.02.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Nach § 169 Abs. 3 S. 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen oder deren Übertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig ...
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15.02.2019 · Nachricht aus PStR · Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren
Die Finanzbehörden der Länder haben im Bundessteuerblatt I 2018, 1236, die AStBV (St) 2019 mit Wirkung zum 1.1.19 veröffentlicht. Im Vergleich zur Vorgängerversion wurden StPO-ändernde Bundesgesetze (BGBl I 17, 2208; BGBl I 17, 3202) berücksichtigt, insbesondere das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.17 (BGBl I 17, 3295).
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15.02.2019 · Nachricht aus PStR · Verwaltungsgericht Aachen
Das VG Aachen hatte entschieden, dass einem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Apotheker zwar die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke entzogen werden kann (PStR 18, 239). Den in einem weiteren Gerichtsprozess drohenden Widerruf der Apotheker-Approbation lehnte das VG jedoch ab (VG Aachen 10.1.19, 5 K 4827/17, Abruf-Nr. 207124 ).
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15.02.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Eine häufig übersehene Folge einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sind Einreiseverbote, etwa in die USA. Die Bestrafung kommt dann einem Berufsverbot nahe, wenn Geschäftsreisen in die USA ein notwendiger Bestandteil des Berufs oder Gewerbes sind.
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15.02.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
In einer Vielzahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren können der Strafbefehl oder eine Anklageerhebung vermieden werden, indem seitens der Verteidigung frühzeitig mit der Strafverfolgungsbehörde (Strafsachenstelle der Finanzverwaltung oder Staatsanwaltschaft) verhandelt wird, um eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO zu erreichen.
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15.02.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Gemeinnützigkeit
Das LG Frankfurt am Main hat es abgelehnt, das Hauptverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch DFB-Funktionäre zu eröffnen. Der Ablehnungsbeschluss des LG nimmt Bezug auf Vorgänge im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „OK WM 2006“, der Bestandteil des als gemeinnütziger Verein i.S. der §§ 51 ff. AO anerkannten DFB ist. Zurecht wurde insoweit durch das LG die Zulässigkeit des Betriebsausgabenabzugs gemäß § 4 Abs. 4 EStG bzw. § 4 Abs. 5 EStG ...
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12.02.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesfinanzministerium
Vier Jahre nach Veröffentlichung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) mit BMF-Schreiben vom 14.11.14 wurde bereits am 5.10.18 ein Entwurf zur Neufassung der GoBD (IV A 4 - S-0316 / 14 / 10003-13) veröffentlicht. Damit passt das BMF die GoBD an die fortschreitenden technischen Entwicklungen an.
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