01.10.2018 · Nachricht aus PStR · Verwaltungsgericht Stuttgart
Schon ein rechtskräftig gewordener Strafbefehl kann dazu führen, dass waffen- und jagdrechtliche Erlaubnisse verloren gehen (VG Stuttgart 13.3.18, 5 K 1945/16, Abruf-Nr. 204281 ). Soweit der Kläger einwendet hatte, dass ein Strafbefehl nicht als Verurteilung i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG angesehen werden könne, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.
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01.10.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Geldwäschegesetz
Geldwäscheprävention ist ein sehr populäres Thema, weltweit. Die OECD hat sich seit längerer Zeit der Geldwäschebekämpfung verschrieben. Die Bekämpfung der Geldwäsche vermag der Staat alleine jedoch nicht effektiv zu leisten. Also sucht er nach Erfüllungsgehilfen aus der Wirtschaft, die tätigkeitsbedingt geldwäscherelevante Sachverhalte mutmaßlich aufdecken könnten. Dies sind traditionell die Kreditinstitute. Aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater wurden schon vor längerer ...
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28.09.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Vermögensabschöpfung
Mit Beschluss vom 14.6.18 hat der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt a.M. einen Arrestbeschluss des AG Frankfurt a.M. vom 30.4.15 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgehoben, nachdem das Verfahren aus Sicht des Senats über Jahre hinweg nicht nennenswert gefördert worden war. Die Entscheidung reiht sich nahtlos in vergleichbare Entscheidungen aus der Zeit vor der Reform zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ein und ist doch unter dem Gesichtspunkt bemerkenswert, über einen welch ...
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28.09.2018 · Nachricht aus PStR · Landessozialgericht Baden-Württemberg
Das LSG Baden-Württemberg (21.6.18, L 13 R 127/17, Abruf-Nr. 204891 ) hat sich zum sozialversicherungsrechtlichen Status einer Bedienung und Küchenhilfe in einem Spielcasino geäußert und entschieden, dass die DRV zu Recht festgestellt hat, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Die Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge und die Erhebung der Säumniszuschläge seien rechtmäßig.
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17.09.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Das FG Baden-Württemberg hat sich am 9.2.18 (13 K 3586/16, Abruf-Nr. 204277 , Revision eingelegt, BFH VIII R 18/18) mit den bislang höchstrichterlich noch nicht geklärten Fragen der Bestimmung der Festsetzungsfrist sowie des Zinslaufs bei Hinterziehungszinsen auf ESt-Vorauszahlungen auseinandergesetzt. Die Festsetzungsfrist beginnt nach Ansicht der Richter mit Ablauf des Tages, an dem gemäß § 170 Abs. 1 AO, § 169 Abs. 2 S. 2 AO letztmals geänderte Vorauszahlungsbescheide hätten ...
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17.09.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuerhinterziehung
Der BFH hat seine Rechtsprechung in einem für das Steuerstrafrecht wichtigen Punkt geändert. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht länger voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist.
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17.09.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Festsetzungsverjährung
Nach § 171 Abs. 5 AO i.V. mit § 171 Abs. 4 S. 2 AO sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 innerhalb der Festsetzungsfrist ergangen, da die begonnene Prüfung nicht unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als 6 Monaten unterbrochen wurde.
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17.09.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen vielfach auf den Erlass eines Strafbefehls hinaus. Die hieraus resultierende Verteidigungsstrategie soll im Folgenden unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafbefehlsverfahrens dargestellt werden.
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17.09.2018 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht München
Die Haftung nach § 69 AO ist dem Umfang nach auf den Betrag beschränkt, der infolge der Pflichtverletzung nicht entrichtet worden ist. Stehen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, bewirkt die Nichterfüllung der Ansprüche die Haftung nur in dem Umfang, in dem der Verpflichtete das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (FG München 13.8.18, 14 V 736/18, Abruf-Nr. 204280 ).
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10.09.2018 · Fachbeitrag aus PStR · Schenkungsteuer
Die Prüfungsanordnung kann über die in einer Selbstanzeige benannten Stichtage hinaus einen längeren Prüfungszeitraum ermessensgerecht festlegen, wenn der der Finanzbehörde bekannte schenkungsteuerrechtliche Sachverhalt auf weitere Tatbestände schließen lässt. Einwendungen gegen den mit der Außenprüfung beauftragten Prüfer führen nicht zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung.
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