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    12.01.2026 · Fachbeitrag aus SSP · Doppelte Hauhaltsführung

    Aufwendungen für Stellplatz fallen nicht unter die 1.000 Euro-Mietwohnung-Abzugsgrenze

    Ein Arbeitnehmer mit einer doppelten Haushaltsführung kann auch Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz als Werbungskosten absetzen. Die Aufwendungen für den Stellplatz fallen nicht unter die 1.000-Euro-Mietwohnung-Abzugsgrenze. Das hat der BFH klargestellt.  > lesen

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