KFZ-KostenEin-Prozent-Regel für Praxis-Pkw: BFH lehnt Steuererleichterung für Selbstständige ab
Selbstständige Physiotherapeuten, die eine überörtliche Praxis mit mehreren Standorten betreiben, dürfen die Kfz-Kosten ihres Praxis-Pkw im Rahmen der sogenannten „Ein-Prozent-Regel“ (PP 01/2017, Seite 16)nicht im selben Maß steuerlich absetzen wie Angestellte mit Dienstwagen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.06.2018 hervor (Az. VIII R 14/15). Mit dem Urteil ist das in PP 01/2017 vorgestellte Steuersparmodell hinfällig.
Bisher offen: Genügt Aufzeichnung der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte?
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2018, S. 20 · ID: 45557967