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KFZ-KostenEin-Prozent-Regel für Praxis-Pkw: BFH lehnt Steuererleichterung für Selbstständige ab

30.10.20182 Min. Lesedauervon Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater

Selbstständige Physiotherapeuten, die eine überörtliche Praxis mit mehreren Standorten betreiben, dürfen die Kfz-Kosten ihres Praxis-Pkw im Rahmen der sogenannten „Ein-Prozent-Regel“ (PP 01/2017, Seite 16)nicht im selben Maß steuerlich absetzen wie Angestellte mit Dienstwagen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.06.2018 hervor (Az. VIII R 14/15). Mit dem Urteil ist das in PP 01/2017 vorgestellte Steuersparmodell hinfällig.

Bisher offen: Genügt Aufzeichnung der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte?

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AUSGABE: PP 11/2018, S. 20 · ID: 45557967

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