RefresherBis zum Geld ist es noch weit: über ein Potpourri aus Verträgen, Katalogen und Empfehlungen
30.10.20185 Min. Lesedauervon Jasmin Clegg, Staatlich anerkannte Physiotherapeutin, Redakteurin des Blogs auf mobileos.de der HMM Deutschland GmbH
Am Behandlungsende eine Rechnung schreiben und dann das Geld erhalten – was einfach klingt, ist in der Praxis ein komplexes Regelwerk. Verordnungen müssen richtlinienkonform ausgestellt werden, ansonsten zahlt die Krankenkasse nicht. Zusätzlich unterscheiden sich die Therapiepreise je nach Versicherung oder Bundesland. Als Therapeut müssen Sie zur Abrechnung gleich mehrere Preislisten hinzuziehen. Welches Regelwerk für Sie maßgeblich ist und wie Sie Verordnungen nach dem Heilmittelkatalog prüfen, fasst PP zusammen.
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2018, S. 11 · ID: 45506845