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PraxismarketingKünstlersozialkasse: In diesen Fällen sind Sie als Therapeut abgabepflichtig

08.10.20185 Min. Lesedauervon Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen

Würde man Sie als Physiotherapeuten fragen, ob Sie Künstler beschäftigen oder Kunstwerke erworben haben, wäre Ihre spontane Antwort sicher „Nein“. Und doch wird bei bestimmten Leistungen, die praktisch alle Physiopraxen beziehen (z. B. Werbung, Webdesign, Praxisfotografie), die Künstlersozialabgabe (KSA) fällig. Da die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) steigen und immer häufiger Bußgelder verhängt werden, sollten auch Sie als Praxisinhaber prüfen, inwieweit Sie abgabepflichtig sind.

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AUSGABE: PP 11/2018, S. 17 · ID: 45470876

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